Herr Meißner informiert die Ausschussmitglieder, dass auch die Hansestadt Stralsund als Eigentümer zum Stichtag 01. Januar 2022 mit Wirkung zum 01. Januar 2025 die entsprechenden Meldungen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen abgeben hat.

Ab dem Jahr 2025 werden die notwendigen Umlagen über den Kreisverband an die Kleingärtner herangetragen.

Die Vereinsheime, welche verpachtet sind, gehören nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Diese bedürfen einer Einzelfallprüfung. Dahingehende Veränderungen sind zukünftig nicht mehr gegenüber dem Finanzamt, sondern über den Kreisverband bei der Stadtverwaltung zu melden. Er betont dies, da die Hansestadt Stralsund drei Monate nach der Verpachtung das Finanzamt über Veränderungen informieren muss.

 

Herr Lindner macht darauf aufmerksam, dass die Höhe der neuen Grundsteuer abhängig von den Hebesätzen ist.

 

Seitens der Ausschussmitglieder besteht kein weiterer Redebedarf.