Herr Lindner leitet in die Thematik ein und weist darauf hin, dass dem Stadtkleingartenausschuss keine Beschlusskompetenz hinsichtlich der Rahmengartenordnung des Kreisverbandes der Gartenfreunde Stralsund e.V. zusteht.

 

Herr Witzke geht auf die Anpassungen in der Rahmengartenordnung ein. Als wesentliche Änderung nennt er die zulässige Füllmenge für Gartenpools, die von 300 l auf 800 l angehoben wurde.

Wichtig ist, dass der Kleingartencharakter nach Bundeskleingartengesetz erhalten bleibt.

Am 22. April 2023 wird die Delegiertenkonferenz des Kreisverbandes der Gartenfreunde Stralsund e.V. über die Neufassung der Rahmengartenordnung beschließen.

 

Frau Zaepernick-Risch gibt redaktionelle Hinweise zur Rahmengartenordnung.

Sie erfragt, warum jeder Umbau, somit auch Innenumbauten, der Gartenlaube eine schriftliche Antragsstellung benötigt.

 

Frau Döring führt aus, dass eine Laube gemäß Bundeskleingartengesetz keinem Wohnzweck dienen darf. Der Vorstand solle prüfen können, ob das Bundeskleingartengesetz eingehalten wird.

Sie merkt an, dass der seit 1990 geltende Bestandsschutz einer Laube durch Umbauarbeiten hinfällig werden kann.

 

Frau Zaepernick-Risch erkundigt sich, wieso die Benutzung von Photovoltaikanlagen in den Kleingärten nicht gestattet ist.

 

Herr Döring merkt dazu an, dass bereits ein Antrag zur Prüfung der Grundthematik beim Landesverband vorliegt.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Ausschussmitglieder keinen weiteren Redebedarf haben.

 

Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.