Herr Adomeit erfragt den rechtlichen Unterschied zwischen „nicht gestattet“ und „verboten“.

 

Herr Dr. von Bosse informiert, dass die Begrifflichkeiten gleichbedeutend sind. 

 

Herr Lindner erkundigt sich nach dem Sachstand zur Machbarkeitsstudie bezüglich des KGV „Am Bodden“.

 

Herr Meißner bestätigt, dass die Machbarkeitsstudie beauftragt worden ist. Die ersten Zwischenergebnisse werden in ca. zwei Wochen vorliegen. Herr Meißner bietet an, ggf. zur nächsten Sitzung des Ausschusses über etwaige Ergebnisse zu berichten.

Er führt weiter aus, dass in den letzten Tagen zusammen mit dem Kreisverband eine baurechtliche Begehung der Anlage „Am Bodden“ stattgefunden hat. Die Situation in den einzelnen Parzellen wurde begutachtet. Herr Meißner teilt mit, dass die bestehenden bauaufsichtlichen Verfügungen für einzelne Parzellen weiterhin Bestand haben und durch die Pachtenden einzuhalten sind.

 

Herr Döring informiert ausführlich über ein Merkblatt zu den Aufgaben des Kreisverbandes. Es sei bedauerlicherweise festzustellen, dass sich das Verhältnis zwischen Kleingärtnerinnen/Kleingärtnern und Vereinsvorständen ins Negative entwickelt. Herr Döring stellt klar, dass der Kreisverband keine Möglichkeit hat, in die Belange innerhalb der einzelnen Kleingartenvereine einzugreifen.

Er berichtet weiter, dass der Leitfaden für die neue Gartenschutzverordnung zur Vollversammlung des Kreisverbandes am 22. April 2023 ausgegeben wird. Jeder Verein wird ein kostenloses Exemplar erhalten. Außerdem wird ein Heft mit Informationen zum Baumschnitt und zu Pflanzungen angeboten.

 

Die Mitglieder des Ausschusses haben keinen weiteren Redebedarf.

 

Da auch für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung kein Redebedarf signalisiert wird, beendet Herr Lindner die Sitzung.

 

Die übrigen Tagesordnungspunkte entfallen somit.