Sitzung: 19.08.2014 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zurückgestellt
Herr Heinrich führt aus, dass
der Innenminister im Zuge der Rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur
Haushaltssatzung 2014 die Hansestadt Stralsund aufgefordert hat, dass
Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben, da im mittelfristigen
Finanzplanungszeitraum kein Haushaltsausgleich zu erzielen ist. Es soll ein
Konsolidierungsvolumen von 12,2 Mio. € umgesetzt werden und damit kann im Jahre
2020 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden.
Weiter informiert Herr Heinrich
über ein Gespräch im Rahmen der Anhörung zur Haushaltssatzung. Die Inhalte
spiegeln sich im Schreiben des Innenministeriums wider. Es kann eine
Konsolidierungsmaßnahme abgeschlossen werden, die zum Inhalt haben wird, dass
die Hansestadt Stralsund alle Maßnahmen ergreift, um das Defizit weiter zu
verringern und sich das Innenministerium gleichzeitig bereit erklärt
Finanzhilfen zu geben, um die Altfehlbeträge zumindest teilweise zu reduzieren.
Der Zeitraum wird mit einem bestimmten Betrag festgelegt.
Zum Konsolidierungsvolumen von
12,2 Mio. € teilt Herr Heinrich mit, dass dieses in 6 Maßnahmen aufgeteilt
wurde, welche im Haushaltsplanentwurf 2015 und dem mittelfristigen
Finanzplanungszeitraum Berücksichtigung finden werden.
Herr Quintana Schmidt fragt
bezüglich der Grundsteuer und der Hundesteuer nach. Des Weiteren möchte er
wissen, warum als Ursachen nur die Einwohnerentwicklung benannt wird und was
die Stadt hinsichtlich der Novellierung des FAG ab 2018 tun will.
Zur Grundsteuer B führt Herr
Heinrich aus, dass es sich hier um die tatsächlichen IST Einnahmen handelt.
Eine Erhöhung auf 500% erfolgte bereits mit der 5. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes. Dies zeigen die Einnahmen im Jahre 2013. Der
Ansatz 2014 ist nur ein Planansatz, bei Gewähr gegeben wird, dass dieser auch
erreichbar ist.
Bei der Hundesteuer erfolgte
eine Erhöhung auf 230 T€. Hier werden jetzt verstärkt regelmäßige Kontrollen
mindestens einmal im Monat gemacht, um Hundehalter anzuhalten, die keine
Steuern gezahlt haben. In der Haushaltsdurchführung ist dies schon ersichtlich.
Zum Finanzausgleichgesetz teilt
Herr Heinrich mit, dass die Novellierung von 2016 auf 2018 verschoben wurde.
Das Innenministerium, der Städte- und der Landkreistag haben eine Vereinbarung
abgeschlossen, die Novellierung zum Jahre 2018 durchzuführen. Als
Entgegenkommen werden zusätzliche Schlüsselzuweisungen in Höhe von 5 Mio. €
ausgereicht, um damit dem Bedarf aus dem übertragenen Aufgabenbestand
nachzukommen, da von den Städte und auch von Städtetag kritisiert wurde, dass
diese Aufgaben nicht durchfinanziert seien. Für Stralsund ergeben sich damit
zusätzlich Schlüsselzuweisungen von über 600 T€. Weiter informiert Herr
Heinrich, dass der Städte- und der Landkreistag bei der Auswahl des Gutachters
sowie bei der Erarbeitung des Gesetzes mit einbezogen werden.
Auf Nachfrage von Herrn Kindern
macht Herr Heinrich deutlich, dass mit dieser Vereinbarung Klagen
ausgeschlossen werden und sichere Zahlungen zugesichert werden.
Herr Quintana Schmidt fragt
nach, ob die Insolvenz der Volkswerft schon im Plan der Gewerbesteuer
berücksichtigt wurde. Weiter möchte er wissen, ob die zusätzlichen
Schlüsselzuweisungen im Plan enthalten sind. Dazu stellt Herr Heinrich klar,
dass sich aus der Haushaltsdurchführung zeigt, dass der Plan der Gewerbesteuer
realisiert werden kann. Zu den Schlüsselzuweisungen teilt Frau Steinfurt mit,
dass im Jahr 2013 aus dem Haushaltskonsolidierungsfond zusätzliche Zuweisungen
ausgereicht wurden. Daher ist in dem Jahr ein höherer Ansatz als in den Jahren
davor und im Jahre 2014 ausgewiesen.
Zur Frage von Frau Störmer
hinsichtlich der Entgeltordnung der Sportstätten auf Seite 17 erläutert Herr
Heinrich, dass sich die Aufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. € auf den laufenden
Haushalt 2014 beziehen. Die Aufwendungen beruhen auf unterschiedlichen Leitungen,
wie Personal, Gas, Strom usw.
Frau Steinfurt mach hinsichtlich
der Ursachen deutlich, dass diese unter allen zu Punkt 1.3 befindlichen
Ausführungen aufgezeigt wurden.
Die Ausschussmitglieder haben
keine weiteren Fragen zur Vorlage.
Herr Meier schlägt vor, die
Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen und sie dann erneut zu
einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung zu setzen.
Abstimmung: 9 Zustimmungen 0
Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen