Beschluss: zurückgestellt

 

 


Herr Heinrich führt aus, dass der Innenminister im Zuge der Rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2014 die Hansestadt Stralsund aufgefordert hat, dass Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben, da im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum kein Haushaltsausgleich zu erzielen ist. Es soll ein Konsolidierungsvolumen von 12,2 Mio. € umgesetzt werden und damit kann im Jahre 2020 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden.

Weiter informiert Herr Heinrich über ein Gespräch im Rahmen der Anhörung zur Haushaltssatzung. Die Inhalte spiegeln sich im Schreiben des Innenministeriums wider. Es kann eine Konsolidierungsmaßnahme abgeschlossen werden, die zum Inhalt haben wird, dass die Hansestadt Stralsund alle Maßnahmen ergreift, um das Defizit weiter zu verringern und sich das Innenministerium gleichzeitig bereit erklärt Finanzhilfen zu geben, um die Altfehlbeträge zumindest teilweise zu reduzieren. Der Zeitraum wird mit einem bestimmten Betrag festgelegt.

 

Zum Konsolidierungsvolumen von 12,2 Mio. € teilt Herr Heinrich mit, dass dieses in 6 Maßnahmen aufgeteilt wurde, welche im Haushaltsplanentwurf 2015 und dem mittelfristigen Finanzplanungszeitraum Berücksichtigung finden werden.

 

Herr Quintana Schmidt fragt bezüglich der Grundsteuer und der Hundesteuer nach. Des Weiteren möchte er wissen, warum als Ursachen nur die Einwohnerentwicklung benannt wird und was die Stadt hinsichtlich der Novellierung des FAG ab 2018 tun will.

Zur Grundsteuer B führt Herr Heinrich aus, dass es sich hier um die tatsächlichen IST Einnahmen handelt. Eine Erhöhung auf 500% erfolgte bereits mit der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes. Dies zeigen die Einnahmen im Jahre 2013. Der Ansatz 2014 ist nur ein Planansatz, bei Gewähr gegeben wird, dass dieser auch erreichbar ist.

Bei der Hundesteuer erfolgte eine Erhöhung auf 230 T€. Hier werden jetzt verstärkt regelmäßige Kontrollen mindestens einmal im Monat gemacht, um Hundehalter anzuhalten, die keine Steuern gezahlt haben. In der Haushaltsdurchführung ist dies schon ersichtlich.

Zum Finanzausgleichgesetz teilt Herr Heinrich mit, dass die Novellierung von 2016 auf 2018 verschoben wurde. Das Innenministerium, der Städte- und der Landkreistag haben eine Vereinbarung abgeschlossen, die Novellierung zum Jahre 2018 durchzuführen. Als Entgegenkommen werden zusätzliche Schlüsselzuweisungen in Höhe von 5 Mio. € ausgereicht, um damit dem Bedarf aus dem übertragenen Aufgabenbestand nachzukommen, da von den Städte und auch von Städtetag kritisiert wurde, dass diese Aufgaben nicht durchfinanziert seien. Für Stralsund ergeben sich damit zusätzlich Schlüsselzuweisungen von über 600 T€. Weiter informiert Herr Heinrich, dass der Städte- und der Landkreistag bei der Auswahl des Gutachters sowie bei der Erarbeitung des Gesetzes mit einbezogen werden.

Auf Nachfrage von Herrn Kindern macht Herr Heinrich deutlich, dass mit dieser Vereinbarung Klagen ausgeschlossen werden und sichere Zahlungen zugesichert werden.

Herr Quintana Schmidt fragt nach, ob die Insolvenz der Volkswerft schon im Plan der Gewerbesteuer berücksichtigt wurde. Weiter möchte er wissen, ob die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen im Plan enthalten sind. Dazu stellt Herr Heinrich klar, dass sich aus der Haushaltsdurchführung zeigt, dass der Plan der Gewerbesteuer realisiert werden kann. Zu den Schlüsselzuweisungen teilt Frau Steinfurt mit, dass im Jahr 2013 aus dem Haushaltskonsolidierungsfond zusätzliche Zuweisungen ausgereicht wurden. Daher ist in dem Jahr ein höherer Ansatz als in den Jahren davor und im Jahre 2014 ausgewiesen.

Zur Frage von Frau Störmer hinsichtlich der Entgeltordnung der Sportstätten auf Seite 17 erläutert Herr Heinrich, dass sich die Aufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. € auf den laufenden Haushalt 2014 beziehen. Die Aufwendungen beruhen auf unterschiedlichen Leitungen, wie Personal, Gas, Strom usw.

 

Frau Steinfurt mach hinsichtlich der Ursachen deutlich, dass diese unter allen zu Punkt 1.3 befindlichen Ausführungen aufgezeigt wurden.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen zur Vorlage.

 

Herr Meier schlägt vor, die Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen und sie dann erneut zu einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen