Anfrage:
- Wie ist die Hansestadt Stralsund bei der Planung und Sicherstellung der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber einbezogen worden?
- Wie viele Flüchtlinge sollen in dem ehemaligen Junior Hotel voraussichtlich aufgenommen werden und ab wann soll die Unterbringung erfolgen?
- Wie wird die angemessene Betreuung von Flüchtlingen gewährleistet?
Bei der Unterbringung von Familien: sind Kapazitäten der Kindergärten und der Schule zur Aufnahme der Kinder abgeklärt?
Frau Dr. Gelinek antwortet wie folgt:
Der zuständige Landkreis hat der Hansestadt
Stralsund zu diesen Fragen folgende Antworten übermittelt:
zu 1.:
Der Landkreis stimmt geeignete Objekte mit der
Hansestadt Stralsund ab. Zudem vermietet die Stralsunder Wohnungsgesellschaft
mbH dem Landkreis Wohnungen vorrangig für die Unterbringung von ukrainischen
Geflüchteten.
zu 2.:
Die Gemeinschaftsunterkunft hat eine Kapazität von
212 Plätzen. Erfahrungsgemäß können etwa 160 Plätze belegt werden, da bei der
Zuweisung die Nationalität, die Religion sowie Alters- und Familienstrukturen
zu berücksichtigen sind. Die Unterkunft wird seit dem 23.02.2023 als
Gemeinschaftsunterkunft genutzt.
zu 3.:
Die Gemeinschaftsunterkunft wird vom BBV – Bildung
Bedeutet Verstehen e.V. werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr betrieben.
Die Stralsunder Wach- und Sicherheitsdienst GmbH ist mit einer 24 stündigen
Bewachung beauftragt.
Die Flüchtlinge, die in Stralsund dezentral
untergebracht sind, werden durch die MW Malteser Werke gemeinnützige GmbH
betreut.
Herr Melms hat keine Nachfrage.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.