Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Wie ist die Hansestadt Stralsund bei der Planung und Sicherstellung der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber einbezogen worden?

 

  1. Wie viele Flüchtlinge sollen in dem ehemaligen Junior Hotel voraussichtlich aufgenommen werden und ab wann soll die Unterbringung erfolgen?

 

  1. Wie wird die angemessene Betreuung von Flüchtlingen gewährleistet?

Bei der Unterbringung von Familien: sind Kapazitäten der Kindergärten und der Schule zur Aufnahme der Kinder abgeklärt?

 

Frau Dr. Gelinek antwortet wie folgt:

 

Der zuständige Landkreis hat der Hansestadt Stralsund zu diesen Fragen folgende Antworten übermittelt:

 

zu 1.:

Der Landkreis stimmt geeignete Objekte mit der Hansestadt Stralsund ab. Zudem vermietet die Stralsunder Wohnungsgesellschaft mbH dem Landkreis Wohnungen vorrangig für die Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten.

 

zu 2.:

Die Gemeinschaftsunterkunft hat eine Kapazität von 212 Plätzen. Erfahrungsgemäß können etwa 160 Plätze belegt werden, da bei der Zuweisung die Nationalität, die Religion sowie Alters- und Familienstrukturen zu berücksichtigen sind. Die Unterkunft wird seit dem 23.02.2023 als Gemeinschaftsunterkunft genutzt.

 

zu 3.:

Die Gemeinschaftsunterkunft wird vom BBV – Bildung Bedeutet Verstehen e.V. werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr betrieben. Die Stralsunder Wach- und Sicherheitsdienst GmbH ist mit einer 24 stündigen Bewachung beauftragt.

Die Flüchtlinge, die in Stralsund dezentral untergebracht sind, werden durch die MW Malteser Werke gemeinnützige GmbH betreut.

 

Herr Melms hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.