Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Warum sind die beiden Linden im Quartier 33 gefällt worden?

 

Herr Dr. Raith antwortet wie folgt:

 

Die Fällung ist weder durch die Hansestadt veranlasst worden noch versehentlich durch ein von der Hansestadt oder ihrem Sanierungsträger (SES) beauftragtes Unternehmen durchgeführt worden. Bei der betreffenden Fläche handelt es sich um ein privates Baugrundstück.

Für den Vollzug des gesetzlichen Baumschutzes ist der Landkreis zuständig, so dass es im Amt für Planung und Bau hierzu auch keinen Vorgang gibt.

 

Frau Kümpers hat keine Nachfrage.

 

Herr Suhr erfragt, ob zur Beantwortung der Anfrage an den Landkreis herangetreten wurde.

 

Herr Dr. Raith ist der Auffassung, dass es sich um einen Verwaltungsvorgang des Landkreises handelt. Er sieht dahingehend keine Veranlassung Auskünfte einzuholen. Zudem handele es sich um Privateigentum.

 

Herr Suhr würde es begrüßen, wenn bei zukünftigen Beantwortungen, analog einer vorherigen kleinen Anfrage aus dieser Sitzung, der Landkreis um Auskunft gebeten wird.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.