Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt,

 

1.       in den weiterführenden Schulen jeweils einen Spender kostenfreier Periodenprodukte zu installieren,

2.       die Schulen mit entsprechenden nachhaltigen Periodenprodukten in Bioqualität für ein Jahr auszustatten und gemeinsam mit den Schulen die weitere Versorgung sicher zu stellen,

3.       die Nutzung nach einem Jahr Laufzeit zu evaluieren und das Ergebnis der Bürgerschaft mitzuteilen.

 


Frau Kümpers erläutert den vorliegenden Antrag ausführlich. Periodenprodukte sollten keine Luxusgüter sein. Das Ansinnen hat ein aus ihrer Sicht geringes Investitionsvolumen und soll nachfolgend evaluiert werden. Frau Kümpers bittet, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Präsident erfragt die Deckungsquelle für den Antrag.

 

Laut Frau Kümpers sollen die finanziellen Auswirkungen des Antrags in die Aufstellung des noch zu beschließenden Haushaltes 2023 einbezogen werden.

 

Herr Suhr ergänzt, dass die Haushaltsdaten zur vorgegebenen Fristeinreichung des Antrages noch nicht vorlagen. Bezugnehmend darauf geht er davon aus, dass, wenn dem Antrag zugestimmt wird, die Mittel mit in den Haushalt eingestellt werden.

 

Der Präsident beurteilt dieses Argument kritisch.

 

Herr Kühnel führt aus, dass Hygieneartikel im Hartz-IV-Satz berücksichtigt werden. Er hält das Bereitstellen von kostenlosen Tampon- und Bindenspendern in Schulen nur dann für gerecht, wenn auch die Windeln in Krippen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Er sieht es darüber hinaus als problematisch an, dass es nicht möglich ist, zu kontrollieren, ob mehr Binden und Tampons als nötig mit nach Hause genommen werden. Die Fraktion AfD wird dem Antrag AN 0023/2023 nicht folgen.

 

Herr Dr. Zabel begrüßt den Grundgedanken des Antrages. Allerdings sollte nach seinem Erachten der Bund hierfür zuständig.

 

Herr Quintana Schmidt teilt für die Fraktion DIE LINKE./SPD mit, dass der Antrag grundsätzlich positiv beurteilt wird. Er entgegnet Herrn Kühnel, dass der Regelsatz bei Männern und Frauen gleich hoch ist, bei Frauen jedoch ein zusätzlicher Bedarf gesehen werden kann. Initiativen des Bundes zum Anliegen des Antrags sind derzeit nicht absehbar. Die Fraktion DIE LINKE./SPD unterstützt den Antrag AN 0023/2023.

 

Es schließt sich eine kurze Diskussion zu einem möglichen Änderungsantrag zu einem Appell an die Bundesregierung, die Thematik in der Sozialgesetzgebung zu berücksichtigen, an.

 

Herr Quintana Schmidt weist darauf hin, dass ein Änderungsantrag hinsichtlich eines Appells an die Bundesregierung in keinem Zusammenhang zum Antrag AN 0023/2023 steht und somit einen neuen Antrag darstelle.

 

Herr Dr. Zabel schließt sich den Ausführungen von Herrn Quintana Schmidt an. Einen Antrag in der nächsten Bürgerschaftssitzung zu einem Appell an die Bundesregierung würde seine Fraktion gegebenenfalls unterstützen.

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und stellt den Antrag AN 0023/2023 zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt