Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für das im Stadtgebiet Grünhufe gelegene Areal, bestehend aus 3 Teilbereichen, gelegen in den Kreuzungsbereichen Lindenallee, Grünhufer Bogen und Handwerkerring soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Das 9.096 m² große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Grünhufe Flur 1 die Flurstücke 133/100, 133/183 und anteilig die Flurstücke 133/118, 140/7, 140/10, 143/49, 143/50.

 

2. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Urbanen Gebietes und 2 kleiner Gewerbegebiete.

 

3. Der Bebauungsplan Nr. 83 „Stadteingang Grünhufe“ der Hansestadt Stralsund soll im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung über Nachverdichtung. Die überbaubare Grundfläche wird weniger als 20.000 m² sein, es sind keine umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben oder Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebiete zu erwarten und bei der Planung werden auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen