Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im Stadtgebiet Grünhufe gelegene Areal, bestehend aus 3
Teilbereichen, gelegen in den Kreuzungsbereichen Lindenallee, Grünhufer Bogen
und Handwerkerring soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt
werden. Das 9.096 m² große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Grünhufe Flur 1
die Flurstücke 133/100, 133/183 und anteilig die Flurstücke 133/118, 140/7,
140/10, 143/49, 143/50.
2. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Urbanen Gebietes und 2
kleiner Gewerbegebiete.
3. Der Bebauungsplan Nr. 83 „Stadteingang Grünhufe“ der Hansestadt
Stralsund soll im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung über
Nachverdichtung. Die überbaubare Grundfläche wird weniger als 20.000 m² sein,
es sind keine umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben oder Beeinträchtigung
von Natura 2000-Gebiete zu erwarten und bei der Planung werden auch keine
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen