Sitzung: 16.03.2023 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 0020/2023
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Zur Umsetzung von Satz 2 des Bürgerschaftsbeschlusses 2022-VII-12-1023 vom 15.12.2022 zur Vorlage
B 0057/2022 Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der
Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung) wird § 15 der Satzung zur
Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund
(Übernachtungssteuersatzung) (Vorlage B 0057/2022) wie folgt neu gefasst:
§
15 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft und ist erstmals auf die ab diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich vereinbarten Übernachtungen anzuwenden.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: 22 Zustimmungen 11 Gegenstimmen 2 Stimmenthaltungen