Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 11, Enthaltungen: 2

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Zur Umsetzung von Satz 2 des Bürgerschaftsbeschlusses 2022-VII-12-1023 vom 15.12.2022 zur Vorlage B 0057/2022 Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung) wird § 15 der Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung) (Vorlage B 0057/2022) wie folgt neu gefasst:

 

                                             § 15 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft und ist erstmals auf die ab diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich vereinbarten Übernachtungen anzuwenden. 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: 22 Zustimmungen       11 Gegenstimmen      2 Stimmenthaltungen