Herr Hofmann reflektiert die stattgefundene Beratung zur Beschlussvorlage B 0075/2022.

 

Ziel der Zuarbeit zur Schuleinzugsbereichssatzung ist es laut Frau Dr. Gelinek, eine möglichst faire und transparente Richtlinie zur Gesamtentscheidung der einzelnen Schuleinzugsbereiche vorzulegen.

 

Anhand einer Präsentation nimmt Herr Tuttlies Bezug auf die bisher eingegangenen Schulanmeldungen der Jahrgangsstufe 1 für das Schuljahr 2023/ 2024. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist damit zu rechnen, dass für die Jahrgangsstufe 1 der Juri-Gagarin-Grundschule sowie der Gerhart Hauptmann Grundschule eine Umlenkung erfolgen muss, da die Kapazitäten überschritten werden.

Herr Tuttlies erörtert das bisherige Verfahren zur Umlenkung von Schüler/-innen aufgrund überschrittener Kapazitäten.

 

Frau Dr. Gelinek fügt dem an, dass für die Festlegung der Schuleinzugsbereiche das Entfernungsprinzip entscheidend ist und dass die erarbeitete Zuarbeit an dieses Prinzip anknüpft.  

 

Frau Corinth erkundigt sich nach dem Feedback der Familien, die von der Umlenkung in diesem Jahr betroffen sind.

 

Antwortend erwidert Herr Tuttlies, dass die betroffenen Eltern erst mit Abschluss der Einschulungsuntersuchung über die Umlenkung ihres Kindes an eine andere Grundschule informiert werden.

Für die Jahrgangsstufen 5 und 7 sind mögliche Umlenkungen noch ausstehend, da die Anmeldefrist erst am 28.02.2023 endet.

 

Auf die Nachfrage von Frau Kothe-Woywode erörtert Herr Tuttlies, dass die in der Zuarbeit aufgeführten Schuleinzugsbereiche nach dem Entfernungsprinzip erarbeitet wurden.

Lediglich in den benannten Ausnahmesituationen wurden die Schuleinzugsbereiche nach der Erreichbarkeit der Schule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln festgelegt.

Als Beispiel für eine Ausnahmesituation benennt Herr Tuttlies die Kinder, die im Amanda-Weber-Ring wohnhaft sind.

 

Herr Hofmann stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und bringt die Beschlussvorlage B 0075/2022 zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Bildung, Hochschule und Digitalisierung empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0075/2022 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen. 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmung: 4 Zustimmungen 0 Gegenstimmen                            4 Stimmenthaltungen