Mit Schreiben vom 13.02.2023 beantragten die Fraktionen CDU/FDP und DIE LINKE./SPD die Durchführung einer Sondersitzung der Bürgerschaft . Als Beratungsgegenstand wurde die Thematik „Schicksal des Segelschulschiffes Gorch Fock I“ angegeben.

 

Mit Bezug zu § 29 Absatz 3 Satz 2 KV M-V war unverzüglich die Sitzung einzuberufen.

 

Die aus Sicht der beantragenden Fraktionen gegebene Erforderlichkeit der Sondersitzung ist ausführlich begründet und liegt mit den Sitzungsunterlagen vor.

 

 

Der Präsident gibt bekannt, dass von 43 Mitgliedern der Bürgerschaft 42 anwesend sind. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 

Des Weiteren teilt er mit, dass auf einen Livestream zur Sondersitzung der Bürgerschaft am 23.02.2023 verzichtet wird.

 

 

Aus aktuellem Anlass weist der Präsident zudem auf folgendes hin:

Den Mandatsträgern ist bekannt, dass aus Gründen schutzwürdiger Interessen Dritter Angelegenheiten im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen zu behandeln sind.

 

Auch wenn das Interesse der Öffentlichkeit auch an diesen Angelegenheiten nachvollziehbar ist und die Auffassungen über die Einordnung unterschiedlich sind, sind jedoch grundsätzlich die Regelungen im Umgang mit nichtöffentlich eingeordneten Themen zu beachten.

 

Insofern ist die Tatsache, dass in der lokalen Presse Auszüge aus der zur Sitzung vorliegenden nichtöffentlichen Vorlage zur Gorch Fock zitiert werden, deutlich zu kritisieren und Herr Paul fordert alle Mandatsträger auf, ihrer Verpflichtung zur Verschwiegenheit vollumfänglich nachzukommen.