Herr Krusch reflektiert, dass der Antrag AN 0053/2021 zuletzt im Juni 2021 im Ausschuss beraten wurde. Die aus der Sitzung hervorgegangenen Anregungen zur Darstellung der Leinenpflicht und deren Ausnahme für Assistenzhunde auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund wurden vollumfänglich umgesetzt.

 

Im Weiteren teilt Herr Krusch mit, dass die Stralsunder Hundeverordnung zum 30.06.2022 aufgrund der Neufassung der Hundehalterverordnung M-V ausgelaufen ist.

 

Der neue Satzungsentwurf zur Hundeverordnung Stralsund wurde dem Ausschuss für

Sicherheit und Ordnung vorgestellt und liegt nun dem Innenministerium M-V zur Genehmigung vor.

 

Herr Krusch hält fest, dass sich die Hundeverordnung der Hansestadt Stralsund in der Vergangenheit zur Abwehr von Gefahren und zur Wahrung der Sauberkeit im Stadtgebiet durchgesetzt hat. Dennoch zeigten sich in der praktischen Anwendung Änderungsbedarfe auf, die im Satzungsentwurf eingearbeitet wurden.

Dementsprechend werden Assistenzhunde in der neuen Verordnung explizit ausgenommen. Zudem wurde eine zusätzliche Leinenpflicht unmittelbar vor Spielplätzen initiiert und es ist ein zeitlich und stückbegrenzter Hundestrand im Strandbad der Hansestadt Stralsund geplant.

 

Herr Krusch betont in diesem Zusammenhang, dass die bereits bestehenden Gebiete mit Leinenpflicht fortgeführt werden. 

 

Antwortend auf die Frage von Herrn Rietesel erörtert Herr Krusch, dass „unmittelbar“ bei einem nicht eingefriedeten Spielplatz eine Entfernung von 2 m zu dem Fallschutz der Spielgeräte bedeutet.

 

Herr Krämer erkundigt sich, welche Hunde als Assistenzhunde gelten.

 

Laut Herrn Krusch gehören zu der Kategorie der Assistenzhunde alle Hunde, die unter dem Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes fallen. 

 

Frau Corinth hinterfragt eine mögliche Ausschilderung der nicht eingefriedeten Spielplätze.

 

Herr Krusch teilt mit, dass zunächst keine Ausschilderung der Spielplätze angedacht ist, um mögliche Verwirrungen zu umgehen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses halten einvernehmlich fest, dass das Ansinnen des Antrages AN 0053/2021 als erledigt anzusehen ist. Der Präsident der Bürgerschaft wird entsprechend informiert.

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen