Zu Beginn verweist Frau Bartel auf die
letzte Bürgerschaft, in der vor allem diskutiert wurde, ob das Kunstwerk hätte
verkauft werden dürfen.
Frau Behrendt erklärt, dass die Stadt
keinerlei Rechte an dem Grundstück, dem Gebäude und an dem Kunstwerk hat, da
sich diese Dinge in Privateigentum befinden. Das Werfthochhaus wurde inklusive
des Kunstwerkes in einer Auktion an den jetzigen Eigentümer verkauft. Nach
ausführlicher Recherche sieht die Leiterin des Amtes 40 nichts, was dem
Eigentumsübergang entgegenstand. Außerdem teilt sie mit, dass es in der
Verwaltung keinerlei Unterlagen (Kaufvertrag, Eigentumsübergang, Werksvertrag)
zu dem Vorgang gibt.
Eine Umsetzung der Plastik ist nicht
möglich, da die Stadt keine Rechte an dem Objekt hat.
Frau Bartel betrachtet den Antrag damit als
abschließend beraten.
Die Ausschussmitglieder stimmen dem
mehrheitlich zu.
Der Präsident wird über das
Beratungsergebnis informiert.