Zu Beginn verweist Frau Bartel auf die letzte Bürgerschaft, in der vor allem diskutiert wurde, ob das Kunstwerk hätte verkauft werden dürfen.

Frau Behrendt erklärt, dass die Stadt keinerlei Rechte an dem Grundstück, dem Gebäude und an dem Kunstwerk hat, da sich diese Dinge in Privateigentum befinden. Das Werfthochhaus wurde inklusive des Kunstwerkes in einer Auktion an den jetzigen Eigentümer verkauft. Nach ausführlicher Recherche sieht die Leiterin des Amtes 40 nichts, was dem Eigentumsübergang entgegenstand. Außerdem teilt sie mit, dass es in der Verwaltung keinerlei Unterlagen (Kaufvertrag, Eigentumsübergang, Werksvertrag) zu dem Vorgang gibt.

Eine Umsetzung der Plastik ist nicht möglich, da die Stadt keine Rechte an dem Objekt hat.

 

Frau Bartel betrachtet den Antrag damit als abschließend beraten.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem mehrheitlich zu.

 

Der Präsident wird über das Beratungsergebnis informiert.