Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt die Sachspende des Fördervereins Stadtbibliothek e.V. an.  


Frau von Allwörden zeigt ein Mitwirkungsverbot nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V an und wirkt weder beratend noch entscheidend an der Abhandlung des Tagesordnungspunktes mit.

 

Ohne weitere Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: 9 Zustimmungen         0 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen