Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beauftragt unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung der Umsetzbarkeit den Oberbürgermeister damit, die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Frau Manuela Schwesig, schriftlich aufzufordern, sich dafür einzusetzen, die regionalplanerische Begrenzung zum Bau von Flächensolaranlagen auf lediglich 110 Meter Breite entlang von Autobahnen oder Bahntrassen aufzuheben und diesbezüglich die Möglichkeiten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu nutzen.

 


Herr Suhr begründet den vorliegenden Antrag. Flächenphotovoltaik könnte effektiver genutzt werden. Doch durch die Landesgesetzgebung werden die Umsetzungsmöglichkeiten nach Bundesgesetzgebung (EEG) gehindert.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow berichtet, dass die Hansestadt Stralsund dieses Manko in den entsprechenden Gremien bereits gerügt hat. Er zeigt sich überrascht, dass seitens des Landes eine Korrektur mit Verweis auf Regelungen im Gesamtkomplex abgelehnt wird.

 

Herr Dr. Zabel stellt fest, dass die bisherigen Bemühungen nicht gefruchtet haben.

Vorbehaltlich der juristischen Prüfung der Zulässigkeit stellt er nachfolgenden Änderungsantrag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beauftragt unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung der Umsetzbarkeit den Oberbürgermeister damit, die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Frau Manuela Schwesig, schriftlich aufzufordern, sich dafür einzusetzen, die regionalplanerische Begrenzung zum Bau von Flächensolaranlagen auf lediglich 110 Meter Breite entlang von Autobahnen oder Bahntrassen aufzuheben und diesbezüglich die Möglichkeiten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu nutzen.

 

Herr Suhr hat rechtliche Bedenken zur Zulässigkeit. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI würde dem Änderungsantrag zustimmen.

 

Herr Haack spricht sich dafür aus, den Änderungsantrag abzustimmen, unabhängig von der Einschätzung des Innenministeriums zur Verbandskompetenz der Stralsunder Bürgerschaft.

 

Herr Dr. Zabel ist der Auffassung, dass der Änderungsantrag vorsichtig formuliert ist und zulässig sein sollte. Sollte die rechtliche Zulässigkeit nicht bestätigt werden, kündigt Herr Dr. Zabel für die Fraktion CDU/FDP an, zur nächsten Bürgerschaftssitzung den ursprünglichen Antrag AN 0011/2023 zu unterstützen.

 

Der Präsident stellt den Änderungsantrag zum Antrag AN 0011/2023 zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen