Beschluss: zurückgezogen

Herr Danter begründet den Antrag. Zumindest die Eignung für einen Kreisverkehr solle geprüft werden, um einen guten Verkehrsfluss zu gewährleisten.

 

Herr Quintana Schmidt äußert für die Fraktion DIE LINKE./SPD Bedenken. Zum einen sei die Kreuzung vor kurzer Zeit saniert worden, zum anderen sei dieser Bereich stark von Fußgängern frequentiert, wodurch der Verkehrsfluss eher negativ beeinflusst werden könnte. 

 

Für die Fraktion Bürger für Stralsund erklärt Herr Haack die Ablehnung zum Antrag. Er bestätigt, dass die Straße vor kurzem saniert wurde und er erinnert an die vor der Hansestadt Stralsund liegenden Aufgaben.

 

Herr Adomeit schließt sich den Ausführungen an. Die Thematik ist vor einigen Jahren ausführlich in den Ausschüssen debattiert worden.

 

Herr Bogusch informiert, dass die Leistungsfähigkeit hinsichtlich eines Kreisverkehres im Rahmen des Ausbaus der Kreuzung 2014 überprüft wurde. Die Leistungsfähigkeit war nicht gegeben.

Herr Bogusch merkt an, dass der Umbau des Kreuzungsbereiches mit Fördermitteln und einer entsprechenden Zweckbindung erfolgte. Für einen erneuten Umbau wird es keine Förderung geben und wäre finanziell sehr aufwendig.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Zabel bestätigt Herr Bogusch, dass entsprechend eines Bürgerschaftsbeschlusses grundsätzlich die Möglichkeit eines Kreisverkehres geprüft wird.

 

Herr Suhr erläutert, dass Grundlage für den Antrag die geplanten Umbauten am Tribseer Damm gewesen sind, da die Reduzierung auf eine Fahrspur vorgesehen ist.

Er erkundigt sich nach der Fördermittelbindung.

 

Herr Bogusch führt aus, dass auch mit der Umgestaltung des Tribseer Damms die Abwicklung des Verkehrsaufkommens gewährleistet bleibt. Das Vorhaben lässt sich mit vergleichsweise geringem Aufwand realisieren. Der Zweckbindungszeitraum beträgt 15 – 25 Jahre.

 

In Anbetracht der gewonnenen Erkenntnisse zieht Herr Suhr für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI den Antrag AN 0010/2023 zurück.