Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Wie viele Arbeitnehmer*innen, die nicht im Rahmen von Leiharbeit beschäftigt werden, sind von Pächter*innen auf dem Gelände der ehemaligen Volkswerft/MV Werften seit dem Erwerb durch die Hansestadt unbefristet eingestellt worden?

-       Wie viele Arbeitnehmer*innen sind dem maritimen Bereich zuzuordnen?

-       Wie viele dieser Arbeitnehmer*innen sind aus der Transfergesellschaft heraus unbefristet eingestellt worden?

 

Herr Dr. Raith beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

Die Frage kann und möchte Herr Dr. Raith weder im Ganzen noch in den Detailfragen beantworten.

Die in den Pachtverträgen verankerte Pflicht zur Unterrichtung der Hansestadt umfasst die Einhaltung der Beschäftigungsverpflichtung zu vereinbarten Stichtagen. Für die Strela Shiprepair GmbH sind dies z.B. der 31.03.2023 sowie 31.12.2023. Für die Fosen Stralsund GmbH gilt als Stichtag erstmalig der siebte Monat nach Betriebsaufnahme, anschließend der 15.03.,15.06., 15.09. und 15.12. eines jeden Jahres.

Nachzuweisen ist dabei jeweils nur die Einhaltung der vereinbarten Beschäftigungsverpflichtung, nicht aber die Gesamtzahl der beschäftigten Mitarbeiter – und schon gar nicht deren berufliche Herkunft.

Zudem sind in den kleineren Pachtverträgen für Zulieferbetriebe (z.B. Gerüstbau) keine Vorgaben zu Arbeitsplätzen enthalten.

 

Frau Kothe-Woywode findet es unverständlich, dass keine konkreten Zahlen benannt werden können.

 

Herr Dr. Raith verweist auf die Möglichkeit, selbst Kontakt zu den betreffenden Unternehmen aufzunehmen. Seitens der öffentlichen Verwaltung sind zudem die Belange des Datenschutzes berührt.

 

Frau Kothe-Woywode bittet um nähere Auskünfte zum maritimen Bereich.

 

Herr Dr. Raith wiederholt, dass diesbezüglich aus den vorgenannten Gründen keine Auskünfte möglich sind.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.