Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Welche Moorflächen in welcher Größenordnung sind im Eigentum der Hansestadt Stralsund?

2.       Wie werden diese Moorflächen bewirtschaftet, und welche umwelt- und naturschutzfachlichen Kriterien werden dabei zugrunde gelegt?

 

Herr Dr. Raith beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:

 

Über die laufenden GIS-gestützten Auswertungen hatte Herr Dr. Raith bereits in der Bürgerschaft am 20.10.2022 berichtet.

Die kartographischen Unterlagen liegen jetzt flächendeckend für die im Eigentum der Hansestadt Stralsund liegenden Flächen vor. Angesichts der Personalengpässe im Amt für Planung und Bau konnten die Karten jedoch noch nicht systematisch geprüft und ausgewertet werden. Es erhärtet sich jedoch der bereits vorgetragene Verdacht, dass es sich häufig um kleinteilig zersplitterte Flächen handelt und dass Moorbereiche damit in der Regel auch verschiedene Eigentümer haben. Herr Dr. Raith beschreibt anhand einer Karte die Moorflächen und die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse.

Deshalb weist Herr Dr. Raith noch einmal darauf hin, dass zuständige Fachbehörde für den Moorschutz das LUNG ist, welches aktuell das Moorschutzprogramm überarbeitet.

 

Frau Kümpers erkundigt sich nach dem Ansinnen, zerstückelte Grundstücke gegebenenfalls zusammenzulegen.

 

Herr Dr. Raith merkt an, dass es offensichtlich wenige geeignete Bereiche gibt, da vielfach Eingriffe in die Eigentumsrechte Dritter vorlägen.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.