Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei den zuständigen Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern dafür einzusetzen, dass die im Rahmen des Antragsverfahrens als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ im Jahre 2016 nicht anerkannten Stadtgebiete als Erholungsgebiet nachzertifiziert oder als Tourismusort anerkannt werden.

 


Herr Dr. Zabel begründet den Antrag. Um auf etwaige Gesetzesänderungen zu reagieren, solle mehr Flexibilität geschaffen werden, so dass die Hansestadt Stralsund die Möglichkeit behält, Einnahmen aus der Tourismuswirtschaft zu generieren.

 

Herr Suhr führt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI aus, dass das Ansinnen des Antrags grundsätzlich begrüßt wird. Er erfragt vom Einreicher des Antrags, ob mit diesem Antrag die Bereitschaft erklärt wird, die Kurabgabe erneut zu prüfen, auch wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ändern.

 

Herr Dr. Zabel verneint dies. Der Antrag dient lediglich der Vorbereitung auf mögliche Gesetzesänderungen im Sinne eines Risikomanagements. Über die Kurabgabe soll erst dann diskutiert werden, wenn der Beschluss zur Bettensteuer nicht umsetzbar ist.

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und stellt den Antrag AN 0006/2023 zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen