Anfrage:
Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, dass die Party, auf dem Gelände des Strandbades, nach dem Sundschwimmen wieder bis 01:00 Uhr stattfinden kann? Selbstverständlich unter Einhaltung der festgelegten Emissionswerte.
Herr Dr. Raith beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
Die geplante Veranstaltung unterliegt den Anforderungen des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes, welches in § 22 beim Betrieb von
Beschallungsanlagen die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärm
fordert. Diese Vorschrift wird durch die Freizeitlärm-Richtlinie M-V
konkretisiert, welche für maximal 10 auf einen Immissionsort einwirkende
Ereignisse pro Jahr die hier zugelassenen höheren Immissionsrichtwerte zulässt.
Die Untere Immissionsschutzbehörde hat die Aufgabe, die
Anwohner und Anlieger (insbesondere Klinikum) vor schädlichen Lärmbelastungen
zu schützen. Aus diesem Grund wird vor derartigen Veranstaltungen eine
Anordnung im Einzelfall mit höheren Immissionsrichtwerten und entsprechenden
Auflagen erlassen, um zu gewährleisten, dass die zulässigen Werte und Zeiten
der Beschallung nicht überschritten werden. Für die Überwachung der
Beschallungsanlage und den Erlass der Anordnung im Einzelfall ist der
Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund als Untere Immissionsschutzbehörde
nach der Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden vom
04.07.2007 die örtlich und sachlich zuständige Behörde.
In den Vorjahren bis einschließlich 2019 wurde die Zeit auf
01:00 Uhr festgelegt, ab 2022 jedoch auf 00:00 Uhr beschränkt.
Grundsätzlich zeigt eine veränderte Beschwerdesituation
gerade im Stadtteil Knieper Nord, dass Veranstaltungen nach 00:00 Uhr kaum noch
toleriert werden. Die Beschränkung der höheren zulässigen Beschallung auf
maximal 00:00 Uhr dient dazu, den Anwohnern eine gerade noch zumutbare
Nachtruhe zu sichern. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ehemalige
Besucher auch nach dem Veranstaltungsende zu Störungen im Umfeld führen. In den
letzten Jahren gingen kurz nach Mitternacht regelmäßig mehrere Beschwerden
wegen nächtlicher Ruhestörung beim Ordnungsamt und bei der Polizei sowie am
folgenden Werktag bei der Unteren Immissionsschutzbehörde ein.
Daher wird auch für das Sundschwimmen 2023 das Ende der Beschallung auf 00:00 Uhr festgesetzt - so wie es bei städtischen Großveranstaltungen (z.B. bei Hafentagen und Wallensteintagen) bereits für den längeren Abend realisiert wird. Unabhängig davon kann die Feier fortgesetzt werden, wenn der "normale", zulässige Immissionsrichtwert in allgemeinen Wohngebieten von 40 dB(A) für die Nacht eingehalten bzw. unterschritten wird. Die Schallwerte sind durch Messungen zu überprüfen.
Herr Hofmann erkundigt sich nach Möglichkeiten, durch Verschiebungen der Zeiten das Ende der Veranstaltung wieder auf 01:00 Uhr festzulegen.
Herr Dr. Raith sieht diesbezüglich keine Optionen. Aufgrund der bestehenden Beschwerdelage ist das Immissionsschutzgesetz entsprechend auszulegen.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.