Anfrage:
1.
Bei der Beantwortung
der Anfrage kAF 0079/2022 wurde mitgeteilt, dass im September 2022 Gespräche
mit dem Landkreis geplant gewesen seien, um die Stagnation des
Sanierungskonzeptes des Kleinen Frankenteiches zu überwinden.
Welche Ergebnisse erzielten die Gespräche?
2.
Bei der Beantwortung
wurde ebenfalls mitgeteilt, dass die Stadt sich bemühen würde, in den nächsten Jahren
Maßnahmen an den Zuflüssen durchzuführen. Sind Maßnahmen für dieses Jahr vorgesehen; und wenn
ja, welche?
3.
Wurde das 2022 fehlende Equipment für
eine Entnahme von Biomasse und Röhricht aus dem Knieperteich
mittlerweile angeschafft; und wenn nein, wann ist dies geplant?
Herr Dr. Raith
beantwortet die Fragen wie folgt:
zu 1.:
Das Gespräch mit dem Landkreis fand am 26. Oktober 2022 statt.
Die Hansestadt Stralsund hat auf dem Termin erläutert und bekräftigt, dass der Erhalt der Wasserflächen, zu dem die Stadt sich aufgrund der herausragenden denkmalpflegerischen Bedeutung, insbesondere auch für die UNESCO-Welterbestätte Altstadt Stralsund, verpflichtet sieht und der auch aus Gründen des Klimaschutzes und des Gewässerschutzes zwingend ist, ohne regelmäßige Entschlammungen auf lange Sicht gefährdet wird.
Es konnte mit dem Landkreis Einigung erzielt werden, dass der Wiederaufnahme regelmäßiger Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an den drei Stadtteichen Kleiner Frankenteich, Knieperteich und Großer Frankenteich zugestimmt wird, um so den Status quo zu sichern, eine weitere Verlandung aufzuhalten und sukzessive jeweils kleine Bereiche zu entschlammen. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde hierbei Unterstützung zugesagt, wenn:
-
das
Röhricht nur bis zur jetzigen Ausbreitungsgrenze zurückgedrängt wird zur
Verhinderung des jährlichen Zuwachses,
-
die
möglichst jährliche Entschlammung im Sinne einer Erhaltungsbaggerung je Teich
20 % der Teichfläche nicht überschreitet und
-
alle
Arbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt werden.
Die Untere Wasserbehörde hat in selbiger Beratung klargestellt, dass diese Maßnahmen keiner wasserrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, da es sich um Unterhaltungsmaßnahmen an Teichen handelt. Vereinbarungsgemäß hat die Hansestadt Stralsund daraufhin Planungsleistungen zur Etablierung von Pflegekalendern zu den regelmäßigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen für die Wasserflächen der Stralsunder Stadtteiche ausgeschrieben. Diese Ausschreibung läuft noch.
Die Zustimmung zur Umsetzung größerer Maßnahmen zur denkmalgerechten Wiederherstellung des Kleinen Frankenteichs wird von der Unteren Naturschutzbehörde derzeit weiterhin nicht in Aussicht gestellt aus artenschutzrechtlichen Gründen (insbesondere Beobachtungen der Zwergdommel durch ehrenamtliche Ornithologen).
zu 2.:
Die Hansestadt Stralsund ist verpflichtet, die im Maßnahmenprogramm des Bewirtschaftungsplans an den Zuflüssen ausgewiesenen Maßnahmen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Da die Zuflüsse als künstliche Gewässer eingestuft sind, sind die Maßnahmen bis zum Jahr 2033 durchzuführen.
Im ersten Halbjahr 2023 soll das endgültige Maßnahmenprogramm ausgewertet werden zur Klärung, welche Voraussetzzungen für die jeweiligen Maßnahmen erforderlich sind und daraus abgeleitet, welche Maßnahmen durch die Stadt in welchem Zeitraum umgesetzt werden können. Deshalb sind konkrete Maßnahmen für das Jahr 2023 noch nicht geplant.
Wie bereits im September dargelegt, sind entscheidende
Rahmenbedingungen die jeweiligen
Eigentumsverhältnisse und
die finanzielle Haushaltssituation.
Dabei ist weiterhin die ausgeschlossene Förderfähigkeit für Städte mit mehr als
50.000 Einwohnern für die Hansestadt Stralsund äußerst nachteilig.
Grundsätzlich ist
erneut darauf hinzuweisen, dass die im Maßnamenprogramm aufgeführten Maßnahmen
nur wenig bis keinen Einfluss auf die Wasserqualität der Stadtteiche haben,
solange sich die landwirtschaftliche Nutzung in den Einzugsgebieten nicht
ändert.
zu 3.:
Das für die
Unterhaltung der Teiche zuständige Amt für stadtwirtschaftliche Dienste verfügt
gegenwärtig nicht über die personellen Kapazitäten, die Entnahme von Biomasse
und Röhricht im erforderlichen Umfang in Eigenleistung durchzuführen. Die
Anschaffung eines eigenen Equipments ist daher aus wirtschaftlichen Gründen
vorerst nicht geplant.
Um die
erforderlichen Maßnahmen am Knieperteich umsetzen zu können, wurden sie im
Rahmen einer Verhandlungsvergabe ausgeschrieben. Die Submission am 13.12.2022
ergab leider kein Ergebnis. Da die Arbeiten aus artenschutzrechtlichen Gründen
nur bis Ende Februar ausgeführt werden dürfen, wird die öffentliche
Ausschreibung der Leistungen für das nächst mögliche Zeitfenster ab November
2023 vorbereitet.
Die Entnahme einer
kleinen Teilfläche vor dem Ablaufbauwerk vom Knieperteich zum Sund ist noch bis
Ende Februar in Eigenleistung des Amtes für stadtwirtschaftliche Dienste
geplant, um einen ungestörten Wasserabfluss zu gewährleisten.
Frau Bartel dankt
für die ausführliche Beantwortung.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.