Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Bei der Beantwortung der Anfrage kAF 0079/2022 wurde mitgeteilt, dass im September 2022 Gespräche mit dem Landkreis geplant gewesen seien, um die Stagnation des Sanierungskonzeptes des Kleinen Frankenteiches zu überwinden. Welche Ergebnisse erzielten die Gespräche?

 

2.    Bei der Beantwortung wurde ebenfalls mitgeteilt, dass die Stadt sich bemühen würde, in den nächsten Jahren Maßnahmen an den Zuflüssen durchzuführen. Sind Maßnahmen für dieses Jahr vorgesehen; und wenn ja, welche?

 

3.       Wurde das 2022 fehlende Equipment für eine Entnahme von Biomasse und Röhricht aus dem Knieperteich mittlerweile angeschafft; und wenn nein, wann ist dies geplant?

 

Herr Dr. Raith beantwortet die Fragen wie folgt:

 

zu 1.:

Das Gespräch mit dem Landkreis fand am 26. Oktober 2022 statt.

Die Hansestadt Stralsund hat auf dem Termin erläutert und bekräftigt, dass der Erhalt der Wasserflächen, zu dem die Stadt sich aufgrund der herausragenden denkmalpflegerischen Bedeutung, insbesondere auch für die UNESCO-Welterbestätte Altstadt Stralsund, verpflichtet sieht und der auch aus Gründen des Klimaschutzes und des Gewässerschutzes zwingend ist, ohne regelmäßige Entschlammungen auf lange Sicht gefährdet wird.

 

Es konnte mit dem Landkreis Einigung erzielt werden, dass der Wiederaufnahme regelmäßiger Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an den drei Stadtteichen Kleiner Frankenteich, Knieperteich und Großer Frankenteich zugestimmt wird, um so den Status quo zu sichern, eine weitere Verlandung aufzuhalten und sukzessive jeweils kleine Bereiche zu entschlammen. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde hierbei Unterstützung zugesagt, wenn:

-     das Röhricht nur bis zur jetzigen Ausbreitungsgrenze zurückgedrängt wird zur Verhinderung des jährlichen Zuwachses,

-     die möglichst jährliche Entschlammung im Sinne einer Erhaltungsbaggerung je Teich 20 % der Teichfläche nicht überschreitet und

-     alle Arbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt werden.

 

Die Untere Wasserbehörde hat in selbiger Beratung klargestellt, dass diese Maßnahmen keiner wasserrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, da es sich um Unterhaltungsmaßnahmen an Teichen handelt. Vereinbarungsgemäß hat die Hansestadt Stralsund daraufhin Planungsleistungen zur Etablierung von Pflegekalendern zu den regelmäßigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen für die Wasserflächen der Stralsunder Stadtteiche ausgeschrieben. Diese Ausschreibung läuft noch.

 

Die Zustimmung zur Umsetzung größerer Maßnahmen zur denkmalgerechten Wiederherstellung des Kleinen Frankenteichs wird von der Unteren Naturschutzbehörde derzeit weiterhin nicht in Aussicht gestellt aus artenschutzrechtlichen Gründen (insbesondere Beobachtungen der Zwergdommel durch ehrenamtliche Ornithologen).

 

zu 2.:

Die Hansestadt Stralsund ist verpflichtet, die im Maßnahmenprogramm des Bewirtschaftungsplans an den Zuflüssen ausgewiesenen Maßnahmen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Da die Zuflüsse als künstliche Gewässer eingestuft sind, sind die Maßnahmen bis zum Jahr 2033 durchzuführen.

Im ersten Halbjahr 2023 soll das endgültige Maßnahmenprogramm ausgewertet werden zur Klärung, welche Voraussetzzungen für die jeweiligen Maßnahmen erforderlich sind und daraus abgeleitet, welche Maßnahmen durch die Stadt in welchem Zeitraum umgesetzt werden können. Deshalb sind konkrete Maßnahmen für das Jahr 2023 noch nicht geplant.

Wie bereits im September dargelegt, sind entscheidende Rahmenbedingungen die jeweiligen Eigentumsverhältnisse und die finanzielle Haushaltssituation. Dabei ist weiterhin die ausgeschlossene Förderfähigkeit für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern für die Hansestadt Stralsund äußerst nachteilig.

 

Grundsätzlich ist erneut darauf hinzuweisen, dass die im Maßnamenprogramm aufgeführten Maßnahmen nur wenig bis keinen Einfluss auf die Wasserqualität der Stadtteiche haben, solange sich die landwirtschaftliche Nutzung in den Einzugsgebieten nicht ändert.

 

zu 3.:

Das für die Unterhaltung der Teiche zuständige Amt für stadtwirtschaftliche Dienste verfügt gegenwärtig nicht über die personellen Kapazitäten, die Entnahme von Biomasse und Röhricht im erforderlichen Umfang in Eigenleistung durchzuführen. Die Anschaffung eines eigenen Equipments ist daher aus wirtschaftlichen Gründen vorerst nicht geplant.

Um die erforderlichen Maßnahmen am Knieperteich umsetzen zu können, wurden sie im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ausgeschrieben. Die Submission am 13.12.2022 ergab leider kein Ergebnis. Da die Arbeiten aus artenschutzrechtlichen Gründen nur bis Ende Februar ausgeführt werden dürfen, wird die öffentliche Ausschreibung der Leistungen für das nächst mögliche Zeitfenster ab November 2023 vorbereitet.

 

Die Entnahme einer kleinen Teilfläche vor dem Ablaufbauwerk vom Knieperteich zum Sund ist noch bis Ende Februar in Eigenleistung des Amtes für stadtwirtschaftliche Dienste geplant, um einen ungestörten Wasserabfluss zu gewährleisten.

 

Frau Bartel dankt für die ausführliche Beantwortung.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.