Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Was war die Ursache für die Netzstörung am 14.12.2022 in Stralsund?

2.       Wer ist haftbar für etwaige Schäden, die durch Netzstörungen (z.B. IT-Technik) entstehen können?

 

Herr Bernhardt, SWS Energie GmbH, antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Am 14.12.2022 gegen 17:00 Uhr ist es durch einen Fehler in einer Kundenanlage im Mittelspannungsbereich zu einem kurzzeitigen Spannungseinbruch (wenige Sekunden) im Versorgungsgebiet der Hansestadt Stralsund gekommen.

 

zu 2.:

Die SWS Netze GmbH als zuständiger Stromnetzbetreiber ist bestrebt, eine möglichst hohe Versorgungssicherheit und Verfügbarkeit der Stromversorgung zu gewährleisten. Die betreffende Störung war leider nicht vorhersehbar bzw. vermeidbar.

 

Die Haftung eines Netzbetreibers wird auf der Grundlage der §§ 17 und 18 der "Niederspannungsanschlussverordnung" (NAV) geregelt.

Daraus geht hervor, dass die SWS Netze GmbH für die entstandenen Schäden nicht aufkommen kann, da diese Störung nicht durch den Netzbetreiber bzw. einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Netzbetreibers vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde.

 

Die SWS Netze GmbH stellt bei konkreten und nachweislichen Schäden Kontakt zu dem Mittelspannungskunden zur Schadensregulierung her.

 

Herr Adomeit hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.