Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des Antrages AN 0001/2023 zur Beratung in den Ausschuss für Kultur mit folgendem Wortlaut:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mi dem Kulturausschuss für das Kunstobjekt „Wind, Wasser, Wellen“ einen exponierteren Platz zu finden.

 


Herr Adomeit begründet den Antrag. Nach neueren Informationen solle das Kunstwerk nicht im Eigentum der Hansestadt Stralsund sein, sondern im Zusammenhang mit dem Werfthochhaus mitverkauft worden sein.

Um die bestehenden Fragen zu klären, beantragt Herr Adomeit die Verweisung des eingereichten Antrags zur Beratung in den Ausschuss für Kultur.

 

Herr Dr. Zabel bittet um Auskunft seitens der Verwaltung zur von Herrn Adomeit aufgeworfenen Hypothese hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse.

 

Frau Behrendt erläutert, dass es sich bei dem Kunstobjekt um eine Betonplastik des Künstlers Lutz Rudolph (verstorben 2011) in unmittelbarer Nähe zum Werfthochhaus handelt. Ergänzend zur Fassadengestaltung mit einem Email-Mosaik entstand Mitte der 1970-er Jahre die Betonplastik und ein Travertinsteinrelief für das Foyer. Die Errichtung dieser Kunstwerke erfolgte in der DDR-Zeit als "Kunst am Bau". Damit ist das Kunstobjekt integrativer Bestandteil des Gebäudes und sollte damit nicht verlegt werden.

Das Kunstobjekt liegt außerdem nicht auf städtischem Grundstück. Der Eigentümer des Werfthochhauses hat dieses und weitere Kunstobjekte mit der Ersteigerung erworben.

 

Herr Adomeit hält es für erforderlich, rechtlich zu klären, ob die Kunstwerke hätten im Zusammenhang mit dem Werfthochhaus mitverkauft werden dürfen.

 

Herr Dr. Zabel stellt fest, dass sich offensichtlich weitere Fragen ergeben. Die Fraktion CDU/FDP wird daher einer Verweisung des Antrages AN 0001/2023 zur Beratung in den Ausschuss für Kultur zustimmen.

 

Der Präsident stellt den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Adomeit auf Verweisung des Antrages AN 0001/2023 zur Beratung in den Ausschuss für Kultur zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen