Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

 

  1. ob das Eilenburger Modell, zur Unterstützung von bedürftigen Familien zum Besuch des Weihnachtsmarktes, in Stralsund ab 2023 umsetzbar ist.

 

  1. Das Prüfergebnis ist dem Kulturausschuss im Zusammenhang mit der Auswertung des Weihnachtsmarktes 2022 vorzustellen.

 

  1. Des Weiteren sind die Ausschüsse für Familie, Soziales und Gleichstellung und der Ausschuss für Finanzen und Vergabe mit einzubeziehen.

 


Frau Bartel erläutert den Antrag. Sie ist erfreut, dass Weihnachtsmärkte wieder erlebbar sind. Das Eilenburger-Modell könnte auch für die Hansestadt Stralsund als Ergänzung interessant sein. Frau Bartel wirbt um Zustimmung zum Antrag.

 

Frau von Allwörden führt aus, dass mit der Stadtwette bereits ein großartiges Modell in Stralsund existiert, weil alle Kinder davon profitieren. Im Rahmen der Möglichkeiten des Strelapasses ist auch der Tierpark für Kinder bedürftiger Familien erlebbar. Zusammenfassend ist das Stralsunder Modell bereits weitreichender und einfacher. Die Fraktion CDU/FDP wird dem Antrag AN 0193/2022 nicht folgen.

 

Herr Kühnel schließt sich für die Fraktion AfD den Ausführungen an. Er ist der Auffassung, dass alle Kinder gleichbehandelt werden sollten.

 

Frau Bartel weist darauf hin, dass der Antrag offen formuliert ist. Sie bestätigt, dass in Stralsund bereits ein positives Modell existiert. Gleichwohl ist es für sie unverständlich, dass über eine mögliche Ergänzung nicht debattiert werden kann.

 

Herr Buxbaum vertritt die Auffassung, dass auch großartige Modelle verbessert werden können. Das Eilenburger Modell bietet mehr Flexibilität in Zeit und Art der Nutzung der Wertcoupons. Er plädiert für eine Prüfung des Antrages.

 

Frau Kindler und Frau Kothe-Woywode sprechen sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI für den Prüfantrag aus.

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und lässt über den Antrag AN 0193/2022 abstimmen:

 

 


Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt