Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Welche Forst- und Rodungsarbeiten werden derzeit in der Försterhofer Heide durchgeführt und was ist die Begründung für diese Arbeiten?

2.    Sind diese Arbeiten mit den zu beteiligenden Behörden abgestimmt und wurde diesen im Einvernehmen zugestimmt bzw. wurden die (naturschutz-)rechtlichen Grundlagen beachtet?

3.    Handelt es sich bei der Försterhofer Heide um eine Ausgleichsfläche und wenn ja, für welche (Bau-)Projekte ist die Försterhofer Heide als Ausgleichsfläche eingestuft worden?

 

Herr Dr. Raith beantwortet die Fragen wie folgt:

 

zu 1.:

Der Wald im Eigentum der Hansestadt Stralsund wird durch Amt 68 ordnungsgemäß bewirtschaftet. Hierbei sind u.a. die Vorgaben des Managementplans zum Gebiet Gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1744-303 „Försterhofer Heide“ und hier insb. die Aktualisierung Fachbeitrag Wald von 2018 zu beachten, in der es zusammenfassend heißt: „Im wesentlich größeren nördlichen Waldteil … wurde durch den Vorbesitzer Bundesforst eine Anreicherung der Waldflächen mit Rotbuche und Traubeneiche durchgeführt. Aufgrund des längerfristigen Eigentumsüberganges an die Hansestadt Stralsund sind diese Flächen bisher nicht gepflegt worden. Die Verjüngung ist nicht mehr so zahlreich wie zum Zeitpunkt der Begründung und die Spätblühende Traubenkirsche hat sich flächendeckend ausgebreitet. Der Kiefernoberstand ist vor allem im Nordteil gekennzeichnet durch vorhandene Sturmholzmengen, die bisher nicht aufgearbeitet wurden. Da eine forstliche Nutzung für den Eigentümer jedoch möglich ist, sollte hier im Interesse der forstsanitären Situation das Sturmholz schnellstens aufgearbeitet werden. Die Verjüngungen von Eiche und Buche sollten schnellstmöglich vor der weiteren Ausbreitung bzw. dem starken Wuchsdruck der Spätblühenden Traubenkirsche geschützt werden.“

Die laufenden Maßnahmen haben eben dies zum Ziel. Aktuell war insbesondere die zu den invasiven Neophyten zählende Spätblühende Traubenkirsche auf dem besten Wege, die führende Baumart der Heide zu werden.

 

zu 2.:

Die Maßnahmen entsprechen den Regeln der guten fachlichen Praxis und wurden der UNB angekündigt. Ein Genehmigungsvorbehalt besteht bei forstlichen Maßnahmen nicht. Nach § 5 Nr. 3 der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Försterhofer Heide" ist die ordnungsgemäße forstliche Nutzung der waldbestockten Flächen entsprechend den Grundsätzen und Zielen der naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern von den Verboten der Verordnung nicht berührt. Auch im Fachbeitrag Wald (Aktualisierung 2018) der Landesforst für das GGB 1744-303 Försterhofer Heide, welches zu rd. 50 % bewaldet ist, wird die forstwirtschaftliche Bedeutung ausdrücklich nicht eingeschränkt. Vielmehr ist die wesentliche, auch in den FFH-Managementplan des StALU (2016) nachrichtlich übernommenen Zielstellung in den Waldgebieten, wie bereits dargelegt, ein naturnaher Waldumbau unter Bekämpfung der Traubenkirsche.

Umso ärgerlicher ist es, dass die ganz entscheidend dem Naturschutz dienenden forstlichen Maßnahmen durch einen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde polizeilich gestoppt wurden. Der Baustopp wurde noch am gleichen Tage als unbegründet wieder aufgehoben. Die durch die zeitweilige Arbeitsunterbrechung entstandenen Mehrkosten werden dem Landkreis von der Hansestadt in Rechnung gestellt werden. Gegen den handelnden Mitarbeiter wurde Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben.

 

zu 3.:

Im nördlichen Waldteil der Försterhofer Heide wurde im Jahr 2001 eine Kompensationsmaßnahme im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens (OU Stralsund, 4. BA) durchgeführt, nämlich der Umbau eines Kiefernforstes zu einem naturnahen Wald durch Pflanzung von Buchen und Eichen mit Waldrandgestaltung.

Gemäß der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) als Maßnahmeträgerin, dem Bundesforstamt Prora als ausführende Instanz und der Hansestadt Stralsund als Flächeneigentümerin über die Durchführung von Maßnahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung im Rahmen des Bundesverkehrswegebaus „handelt es sich um die mittelfristige Überführung eines Kiefernreinbestandes in einen naturnahen Laubmischwald, einschließlich Waldrandgestaltung auf insgesamt 30 ha und die Anlage eines Feuchtbiotops als Ausgleich für das durch den Straßenbau entstandene Kompensationsdefizit. Die Maßnahme ist auf die Dauer von 10 Jahren angelegt. Nach zehn Jahren erfolgt eine gemeinsame Schlussabnahme. Nach Abschluss der Maßnahme entstehen der Hansestadt keine über die normale forstwirtschaftliche Betreuung hinausgehende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Kompensationsmaßnahme.“ Dementsprechend wurde auch keine Grunddienstbarkeit eingetragen.

 

Die mit einem Genehmigungsdatum der UNB vom 29.11.2022 im Kompensations- und Ökokontoverzeichnis M-V eingetragene Maßnahme „Umwandlung von Wirtschaftswald in Naturwald mit dauerhaftem Nutzungsverzicht“ gibt es somit in dieser Form nicht. Auch gegen diese nachträglich vorgenommene Anlage bzw. Änderung des zugehörigen Datenblattes wird die Hansestadt daher Beschwerde einlegen. Abgesehen davon wäre ein Nutzungsverzicht allein aufgrund der sich ohne forstliche Maßnahmen massiv ausbreitenden Traubenkirsche auch naturschutzfachlich widersinnig.

 

Herr Suhr erkundigt sich nach der Zeitabfolge und inwieweit die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme erfolgt ist.

 

Herr Dr. Raith führt aus, dass zwischen Kompensationsflächen und –maßnahmen unterschieden werden müsse. Die Maßnahme Waldumbau begann 2001 und war 2011 abgeschlossen. Die Hansestadt Stralsund hat der Umbaumaßnahme vertraglich zugestimmt, da das Interesse an der Entwicklung eines Laubmischwaldes besteht.

Nach Abschluss und Abnahme der Maßnahme erfolgte eine Überwucherung durch die Traubenkirsche. Aktuell wird die Traubenkirsche eingedämmt und der Bestand an Buche und Eiche nachgepflanzt, um dem Ziel eines naturnahen Laubmischwaldes näherzukommen. Grundsätzlich handelt es sich um einen nutzbaren Wald unter forstlicher Praxis einer naturnahen Waldwirtschaft. Es gab keine anderweitige Vereinbarung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Philippen berichtet Herr Dr. Raith, dass Forstmaßnahmen in der Försterhofer Heide polizeilich gestoppt wurden. Die Hansestadt Stralsund hat sich daraufhin mit dem Landkreis als UNB ins Benehmen gesetzt.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.