Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Beabsichtigt die Verwaltung die Durchfahrt in Höhe des Strandbades, die für Fahrradfahrer durch Poller begrenzt ist, baulich zu verändern?

 

Herr Bogusch beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

Die Verwaltung plant, die Bügel beim Zugang zum Freizeitbereich Sundpromenade am Lindenrondell auszutauschen. Vorgesehen ist, längere Bügel einzubauen, die seitlich versetzt angeordnet werden, so dass eine gerade Durchfahrt nicht mehr möglich sein wird. Da aber ein Zugang für Rollstuhlfahrer und für Kinderwagen weiterhin ermöglicht werden soll, ist es nicht möglich, durch Einbau von Pollern oder Bügel eine Befahrung durch Radfahrer vollständig zu unterbinden.

 

Der Austausch der Bügel soll im ersten Quartal 2023 erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Frau Corinth führt Herr Bogusch aus, dass für die Seite Schwedenschanze keine weiteren Maßnahmen vorgesehen sind. Eine einseitige Begrenzung sollte das Grundanliegen verdeutlichen.

 

Herr Gotsch findet es fraglich, warum diese Durchfahrtssperren an der Sundpromenade nicht möglich sein sollen.

 

Herr Bogusch erklärt, dass es an der Sundpromenade viele Zugänge zum Weg gibt. Zudem bestehen Zweifel, ob etwaige Absperrungen aufgrund der örtlichen Gegebenheit nicht einfach umfahren werden.

 

Herr Gotsch entgegnet, dass bauliche Veränderungen nur an vier Stellen erforderlich wären.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.