Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Werden bei der Entwicklung und Planung von Grundstücken und Wohngebieten unter der Berücksichtigung der Energiewende Änderungen vorgenommen?

 

2.       Werden zum Beispiel noch Gasleitungen verlegt, werden Leitungsquerschnitte vergrößert oder mehr auf Fernwärme gesetzt?

 

3.       Ergeben sich daraus veränderte Kosten bei der Erschließung und Vermarktung der Grundstücke (steigender Bodenpreis)?

 

Herr Dr. Raith beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:

 

Grundsätzlich orientiert sich die Erschließungsplanung immer an den erkennbaren Anforderungen, die derzeit v.a. von Maßnahmen des Klimaschutzes getragen sind. Insofern ist die 2. Frage klar zu bejahen, dass nämlich heute von höheren Stromverbräuchen ausgegangen wird und Fernwärme gegenüber Gas bevorzugt wird, sofern ein Anschluss an einen Wärmeerzeuger oder der Aufbau eines Neuen wirtschaftlich darstellbar ist. Allerdings wurden im Rahmen der Klimafolgenanpassung in den letzten Jahren auch die für ein Starkregenereignis nachzuweisenden Abflussmengen erhöht. Zudem wirken sich umweltrechtliche Vorgaben, z.B. hinsichtlich des Gewässerschutzes, kostensteigernd aus.

Allgemein führen die gestiegenen Anforderungen an die medientechnische Erschließung tendenziell zu höheren Kosten. Die in den letzten Jahren zu beobachtenden Bodenpreissteigerungen waren jedoch v.a. marktgetrieben. Auch der derzeit deutliche Anstieg der Baupreise ist durch die allgemeine Teuerung begründet und nicht auf geänderte Anforderungen zurückzuführen.

 

Herr Pieper hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.