Anfrage:
1. Wie weit ist der Aufbau der Sirenenwarnanlagen in der Hansestadt Stralsund vorangeschritten?
2. Welche Frist wurde zur Abrechnung der Fördermittel gesetzt?
3. Wann kann mit der Inbetriebnahme der Sirenenanlagen gerechnet werden?
Herr Tanschus antwortet wie folgt:
Vorbehaltlich
der Beschlussfassung der Bürgerschaft in der heutigen Sitzung wird durch den
Oberbürgermeister noch in diesem Jahr der Auftrag zur Errichtung von 20
Sirenenanlagen und deren Anbindung an den Digitalfunk beauftragt. Die Frist zur
Abrechnung der Fördermittel läuft bis zum 31.12.2023.
Den
genauen Bauablaufplan wird die Hansestadt Stralsund nach Auftragserteilung mit
der Errichtungsfirma abstimmen. Da die Beschaffung von elektrischen Bauteilen
derzeit hin und wieder mit Erschwernissen verbunden ist, möchte Herr Tanschus
vor der Abstimmung mit der Firma keine verbindliche Zusage zur Fertigstellung
der Gesamtmaßnahme machen. Ziel soll es jedoch sein, zum nächsten bundesweiten
Warntag am 14. September 2023 (Donnerstag) die wesentlichen Maßnahmen
abgeschlossen zu haben.
Herr
Bauschke hat keine Nachfrage.
Auf
die beantragte Aussprache wird verzichtet.