Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie weit ist der Aufbau der Sirenenwarnanlagen in der Hansestadt Stralsund vorangeschritten?

 

2.    Welche Frist wurde zur Abrechnung der Fördermittel gesetzt?

 

3.    Wann kann mit der Inbetriebnahme der Sirenenanlagen gerechnet werden?

 

Herr Tanschus antwortet wie folgt:

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft in der heutigen Sitzung wird durch den Oberbürgermeister noch in diesem Jahr der Auftrag zur Errichtung von 20 Sirenenanlagen und deren Anbindung an den Digitalfunk beauftragt. Die Frist zur Abrechnung der Fördermittel läuft bis zum 31.12.2023.

 

Den genauen Bauablaufplan wird die Hansestadt Stralsund nach Auftragserteilung mit der Errichtungsfirma abstimmen. Da die Beschaffung von elektrischen Bauteilen derzeit hin und wieder mit Erschwernissen verbunden ist, möchte Herr Tanschus vor der Abstimmung mit der Firma keine verbindliche Zusage zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme machen. Ziel soll es jedoch sein, zum nächsten bundesweiten Warntag am 14. September 2023 (Donnerstag) die wesentlichen Maßnahmen abgeschlossen zu haben.

 

Herr Bauschke hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.