Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Plant die Verwaltung an der Sundpromenade, die Trennung von Fußgängern und Radfahrern zu optimieren?

 

1.    Wenn ja, wie ist der Planungsstand?

2.    Wenn nein, welche Fakten sprechen dagegen?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

Seitens der Stadtverwaltung ist eine Trennung von Fußgänger und Radfahrer entlang der Sundpromenade nicht vorgesehen. Beide parallel verlaufende Wege sind als Gehwege mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ ausgewiesen.

 

Die Wege haben in der Benutzung unterschiedliche Vor- und Nachteile, unter anderem bezüglich der Oberflächenbefestigung, der Verschattung und der Blickbeziehungen, so dass eine feste Zuordnung der Wege immer in Teilen auf Ablehnung stoßen wird, weil unter Umständen beispielsweise sowohl Fußgänger und Radfahrer den befestigten Weg nutzen möchten, im Sommer den schattigeren Weg oder aber grundsätzlich den Weg der näher am Ufer verläuft. Es fällt daher schwer, eine für die Mehrheit zufriedenstellende Zuordnung der Wege durchzuführen. 

Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsansprüche ist davon auszugehen, dass eine Wegetrennung nicht vollständig akzeptiert wird. Erfahrungen an anderer Stelle zeigen, dass Beschilderungen nicht ausreichen, um eine Trennung zu erreichen, es hierfür aber auch keine geeigneten baulichen Mittel gibt. Wenn durch verstärkten Kontrollaufwand eine ordnungswidrige Nutzung geahndet werden sollte, müsste bei den zahlreichen Querverbindungen die Beschilderung wiederholt werden, was einen größeren Schilderwald nach sich zieht.

 

Die Verwaltung ist daher zu dem Ergebnis gekommen, dass mit der vorhandenen Beschilderung Gehweg mit Zusatzeichen „Radfahrer frei“, die eine Nutzung für Radfahrer ermöglicht, aber dem Fußgänger Vorrang einräumt, der bestmögliche Kompromiss gewählt wurde.

 

Herr Gotsch fände es wünschenswert, dass auf dem geschotterten Weg die Durchfahrt für Radfahrende deutlich erschwert wird, so dass diese vorzugsweise den asphaltierten Bereich nutzen. Aus seiner Sicht ist eine zunehmende Gefahrenquelle zu verzeichnen.

 

Herr Bogusch wiederholt, dass es durchaus schwierig ist, mit baulichen Mitteln die Nutzung des geschotterten Weges durch Radfahrende einzuschränken. Nach seiner Wahrnehmung besteht die Tendenz, dass diese eher den asphaltierten Weg nutzen. Baulich sieht er keine Änderungsmöglichkeiten.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.