Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Stralsund über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) unter Kenntnisnahme und Billigung der beigefügten Kalkulation.

 


Herr Danter erfragt zur Kalkulation, wie zukünftig eine Unterdeckung, so wie im Jahr 2019, vermieden werden kann.

 

Herr Bogusch erläutert, dass 2019 einmalig eine Sondersituation vorlag. Begründet wird dies mit der Umstellung der Straßenreinigung in Eigenregie durch die Hansestadt Stralsund. Es ist jetzt möglich, alle 2 Jahre eine rechtssichere Kalkulation vorzunehmen.

 

Herr Paul stellt die Vorlage B 0084/2022 wie folgt zur Abstimmung:

 


Abstimmung: 39 Zustimmungen       0 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen