Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung).

Die Einführung soll zum 01.09.2023 erfolgen.

 


Gemäß Beschlussfassung über die Tagesordnung unter TOP 3 erfolgt eine gemeinsame Beratung der TOP 9.6 (AN 0198/2022) und TOP 12.1 (B 0057/2022).

 

 

Herr Suhr beantragt Rederecht für Herrn Sadewater (DEHOGA).

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Buxbaum berichtet, dass die Thematik unter Anhörung der Betroffenen vielfach in den Ausschüssen behandelt wurde und geht auf die angespannte Situation in der Tourismusbranche ein. Durch die Ausschüsse für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben sowie Finanzen und Vergabe ist keine Empfehlung zur Beschlussfassung gegeben worden.

Das Ansinnen des Antrags AN 0198/2022 (TOP 9.6) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI wird durch die Fraktion DIE LINKE./SPD begrüßt.

Eine reine Verschiebung des Datums des Inkrafttretens der Übernachtungssteuersatzung würde die Möglichkeit der Prüfung weiterer Finanzierungsmodelle nicht wahrnehmen.

Herr Buxbaum wirbt um Zustimmung zum Antrag AN 0198/2022. Gleichzeitig bedauert er, dass dem Rederecht für Herrn Sadewater nicht stattgegeben wurde.

 

Herr Suhr bestätigt, dass die Thematik intensiv beraten wurde. Fraktionsübergreifend wird die Einschätzung vertreten, dass eine Tourismusfinanzierung für die Hansestadt Stralsund notwendig ist. Die Auffassungen zum zu wählenden Instrument sind jedoch unterschiedlich.

Herr Suhr geht auf die Bestrebungen des Landes M-V ein, ein Tourismusgesetz einzuführen. Eine Übernachtungssteuersatzung wäre damit obsolet und der damit verbundene Aufwand für die Verwaltung und die Tourismusbranche somit unverhältnismäßig.

Er zeigt sich überrascht, dass seitens der Fraktion CDU/FDP kein Änderungsantrag zur Vorlage eingebracht wurde, da in der Debatte erkennbar schien, dass die Tendenz zu einer späteren Einführung der Satzung bestünde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI wird die Vorlage B 0057/2022 ablehnen. Der Antrag AN 0198/2022 ist als Angebot zu verstehen, ein anderes Instrument der Tourismusfinanzierung zu eruieren.

Herr Suhr beantragt für seine Fraktion die namentliche Abstimmung der Vorlage B 0057/2022.

 

Herr Dr. Zabel führt aus, dass die rechtliche Situation nunmehr geklärt ist und die Übernachtungssteuersatzung folgerichtig auf der Tagesordnung steht. Zur Kurabgabe macht er deutlich, dass diese unter den jetzigen Bedingungen zu erheblichen Problemen in der Hansestadt Stralsund führen würde. Gleichwohl hält sich die Fraktion CDU/FDP offen, in einer der kommenden Bürgerschaftssitzungen einen entsprechenden Antrag zur Prüfung einer Kurabgabe zu stellen.

Herr Dr. Zabel macht zudem deutlich, dass durch die Hansestadt Stralsund in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in die touristische Infrastruktur getätigt wurden. Auch in der Hansestadt Greifswald wird zum 01.04.2023 eine Übernachtungssteuersatzung eingeführt.

Herr Dr. Zabel findet die Frage nachvollziehbar, inwieweit das eingenommene Geld zielgerichtet eingesetzt wird. Dahingehend verweist er auf die Verantwortung der Bürgerschaft und ihre Möglichkeiten der Einflussnahme. Vorstellbar wäre es, Mittel für die kostenlose Nutzung des ÖPNV durch die Gäste der Stadt einzusetzen.

Herr Dr. Zabel stellt für die Fraktion CDU/FDP nachfolgenden Änderungsantrag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung). Die Einführung soll zum 01.09.2023 erfolgen.

 

Herr Dr. Zabel betont die Wichtigkeit, die Thematik vor Einführung der Satzung in den Ausschüssen zu begleiten, um einen aktuellen Stand zur Entwicklung des Tourismus in der Hansestadt Stralsund zu erhalten.

 

Herr Haack erinnert an das Haushaltskonsolidierungskonzept aus dem Jahr 2011. Mit der vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidung ist es richtig, die Übernachtungssteuersatzung zu beschließen. Herr Haack bestätigt die Einschätzung, dass durch die Hansestadt Stralsund viel im Interesse des Tourismus investiert wurde. Finanziert wurde dies durch Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Stralsund.

Herr Haack hält es für keinen guten Ansatz, weiter abzuwarten. Zur Einführung einer Tourismusabgabe durch das Land M-V stellt er klar, dass diese aus seiner Sicht einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt. Des Weiteren führt die Verteilung durch das Land zu Unsicherheiten.

Die Positionierung der IHK zur Thematik hält Herr Haack für nicht repräsentativ. Er ist als Mitglied der IHK nicht befragt worden, fühlt sich somit in der Angelegenheit nicht durch die IHK vertreten.

Herr Haack zeigt sich optimistisch, dass die Vorlage zur Übernachtungssteuersatzung beschlossen wird. Den Unternehmen wird aus seiner Sicht nichts weggenommen, da final der Gast bezahlt.

Die Fraktion Bürger für Stralsund wird der Beschlussvorlage B 0057/2022 zustimmen. Dem Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP kann seine Fraktion folgen.

 

Herr Danter geht auf die Option einer Kurabgabe ein. Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sind Spielräume eröffnet worden.

 

Herr Buxbaum nimmt Bezug auf die Wortmeldung von Herrn Haack. Die Vollversammlung der IHK zu Rostock hat sich bereits 2011 gegen eine derartige Steuer ausgesprochen. Hinsichtlich der Investitionen der Hansestadt Stralsund in die touristische Infrastruktur ist Herr Buxbaum der Auffassung, dass auch die Stralsunderinnen und Stralsunder sowie die Hansestadt Stralsund davon partizipieren.

 

Herr Dr. Zabel macht zur Wortmeldung von Herrn Danter deutlich, dass die Fraktion CDU/FDP eine weitere Prüfung einer Kurabgabe nicht kategorisch ablehnt. Gleichwohl sollte die Entscheidung zur Übernachtungssteuersatzung nicht weiter verschoben werden.

 

Der Präsident lässt über den Antrag AN 0198/2022 (TOP 9.6) abstimmen:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage B 0057/2022 „Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung)“ wird bis zur Vorlage des Tourismusgesetzes ausgesetzt.

 

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister gebeten, die Bedingungen zur Einführung einer gästebezogenen Kurabgabe zu prüfen und die Bürgerschaft zu den Ergebnissen zu unterrichten.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Abschließend stellt Herr Paul die Vorlage B 0057/2022 einschließlich des Änderungsantrages der Fraktion CDU/FDP namentlich zur Abstimmung:

 

 


Abstimmung: 22 Zustimmungen       14 Gegenstimmen      3 Stimmenthaltungen