Erfolgreiche Güteprüfungen der Plakette „barrierefrei“ 2022

 

Unter Federführung der Behindertenbeauftragten und der Arbeitsgemeinschaft Plakette “barrierefrei“ wurden in diesem Jahr wieder öffentlich zugängliche Gebäude gemäß der Landesbauordnung und der DIN Vorschriften auf ihre barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit geprüft.

 

Die rechtskonforme Umsetzung baulicher Vorschriften für Neubauten werden weitestgehend umgesetzt. Die barrierefreie Ertüchtigung gerade im denkmalpflegerischen Bestand stellt jedoch Planer und Bauherrn immer wieder vor große Herausforderungen. Nicht immer können alle baulichen Vorschriften vollumfänglich umgesetzt werden.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgemeinschaft beschlossen, zukünftig auch das Engagement von Bauherren und Planern zu würdigen, die sich für barrierefreie Ertüchtigung im Bestand in nachahmenswerter Weise einsetzen, aber im Sinne der Landesbauvorschriften nicht vollumfänglich die Barrierefreiheit herstellen können. Mit der neuen Klassifizierung „barrierearm“ würdigt die Jury dieses Engagement.

 

Von den insgesamt 11 zu bewertenden Einrichtungen können 2 Einrichtungen mit dem Prädikat „barrierearm“ und 9 Einrichtungen mit der Plakette „barrierefrei“ ausgezeichnet werden.

 

Der Bürgerschaftspräsident und die Behindertenbeauftragte würdigen die Preisträger im Rahmen einer öffentlichen Auszeichnungsveranstaltung am 19.01.2023.

 

 

Nachtragshaushalt 2022

 

Mit Schreiben vom 05. Dezember 2022 hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Nachtragshaushaltssatzung 2022 bekanntgegeben.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen in Höhe von 28.869.200 EUR wurde vollständig genehmigt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 37.053.200 EUR wurde teilweise in Höhe von 26.432.900 EUR genehmigt. Das bedeutet, dass alle neuen Verpflichtungsermächtigungen aus dem Nachtragshaushalt genehmigt sind. Für die mit der Genehmigung zum Haushalt im April 2022 zurückgestellten Genehmigungen bleibt unverändert die Inaussichtstellung einer nachträglichen Genehmigung auf Grundlage des Nachweises der erforderlichen Veranschlagungsreife.

Der für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 20.000.000 EUR wurde mit dem Nachtragshaushalt nicht verändert und bleibt demzufolge unverändert genehmigt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 12. Dezember 2022 im Amtsblatt.

 

 

Weihnachtssingen und Winterzauber auf dem Alten Markt

 

Der Weihnachtsmarkt im Rathauskeller und auf dem Neuen Markt schließt am 22. Dezember. Auf dem Alten Markt bleiben die Händler, Anbieter und das Kulturzelt noch bis zum 8. Januar 2023 stehen und begrüßen zum "Winterzauber". Das Kulturzelt bietet weiterhin etwas für jeden Geschmack, von Märchenlesungen über Gesangsgruppen bis hin zu Livemusik.

 

Auf eine Aktion weist Herr Dr.-Ing. Badrow besonders hin. Am 23. Dezember ab 16:30 Uhr laden der Veranstalter SWS Stadtwerke Stralsund, die evangelische Fathers House Church Stralsund und die Hansestadt Stralsund zum gemeinsamen Weihnachtssingen auf den Alten Markt ein. Es beginnt mit einem musikalischen Programm der Kinder und Jugendlichen der evangelischen Gemeinde. Im Anschluss um 17 Uhr singen alle Anwesenden auf dem Alten Markt gemeinsam Weihnachtslieder. Dafür werden zuvor natürlich die Liedtexte verteilt. Das erste Stralsunder Weihnachtssingen soll zu einem Moment des besonderen Beisammenseins werden und alle gemeinsam auf das bevorstehende Weihnachtsfest einstimmen.

 

 

Der Oberbürgermeister nutzt die Gelegenheit, sich bei der Bürgerschaft für die konstruktive Zusammenarbeit und den Beschäftigten der Stadtverwaltung für die hervorgebrachten Ergebnisse zu bedanken. Er wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins kommende Jahr und viel Energie für 2023.