Der Präsident teilt mit, dass der Bürgerschaft zur Sitzung unter TOP 12.10 die Vorlage H 0115/2022 zur Entscheidung vorliegt.

 

Er stellt die Heranziehung der Vorlage H 0115/2022 gem. § 22 Absatz 2 Satz 4 KV M-V und Behandlung unter TOP 12.10 zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Einstimmig beschlossen

2022-VII-12-1001

 

 

Der Bürgerschaft liegt weiter zur Sitzung unter TOP 15.3.5 die Vorlage H 0127/2022 zur Entscheidung vor.

 

Herr Paul lässt über die Heranziehung der Vorlage H 0127/2022 gem. § 22 Abs. 2 Satz 4 KV M-V und Behandlung unter TOP 15.3.5 abstimmen.

 

Abstimmung: Einstimmig beschlossen

2022-VII-12-1002

 

 

Es liegt ferner ein Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um die Vorlage H 0133/2022 vor.

 

Der Präsident stellt den Antrag AN 0200/2022 auf Erweiterung der Tagesordnung unter Heranziehung der Vorlage H 0133/2022 gem. § 22 Abs. 2 Satz 4 KV M-V und deren Behandlung unter TOP 12.11 zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Einstimmig beschlossen

2022-VII-12-1003

 

 

Für die Fraktion Bürger für Stralsund beantragt Herr Haack, die Vorlage B 0081/2022, eingeordnet unter TOP 15.3.1, in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen. Er verweist auf die im öffentlichen Teil geführten Debatten zum Seniorenticket 70+ und das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz. Mit der Verlegung des TOP in den öffentlichen Teil der Sitzung wäre dieser von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Herrn Dr. Zabel interessieren die Gründe, warum die Vorlage B 0081/2022 seitens der Verwaltung als nichtöffentliche Angelegenheit betrachtet wird.

 

Der Oberbürgermeister zeigt Verständnis, dass die Inhalte des Vertrages von öffentlichem Interesse sein könnten. Gleichwohl handelt es sich um eine Vertragsangelegenheit zwischen der Hansestadt Stralsund und dem VVR, wodurch berechtigte Interessen Dritter tangiert sein könnten.

 

Herr Haack wiederholt seine Einschätzung zum berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an der Offenheit der Entscheidungsfindung. Der Antrag wird aufrechterhalten.

 

Für das Rechtsamt führt Herr Seoudy aus, dass aus seiner Sicht keine explizite Geheimhaltungspflicht im Vertrag geregelt ist und die Thematik im öffentlichen Teil behandelt werden könnte. Eine Verlagerung in den öffentlichen Teil der Sitzung hätte jedoch zur Folge, dass eine Beschlussfassung erst in der kommenden Sitzung der Bürgerschaft erfolgen könnte.

 

Herr Suhr erinnert daran, dass die Debatte zum Öffentlichkeitsstatus bereits in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Finanzen und Vergabe sowie Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung geführt wurde. Nach seinem Verständnis gibt es nach der Kommunalverfassung keine Spielräume, sondern festgelegt Ausnahmetatbestände zur Behandlung einer Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Er erbittet eine konkrete Aussage der Verwaltung und macht darauf aufmerksam, dass auch die Ausschussberatungen wiederholt werden müssten.

 

Herr Bogusch nennt die Beweggründe, die Vorlage als nichtöffentlich anzulegen. Es werden konkrete Zahlen im Vertrag genannt, die Rückschlüsse auf die Einnahme- und Ausgabesituation bei der VVR zulassen. Aus seiner Sicht ist die Vorlage korrekt im nichtöffentlichen Teil eingeordnet.

 

Herr Haack findet die Aussage des Rechtsamtes nachvollziehbar. Es liegen nach dieser Einschätzung keine Gründe zur nichtöffentlichen Behandlung vor.

 

Der Präsident stellt den Antrag der Fraktion Bürger für Stralsund zur Verlegung der Vorlage B 0081/2022 in den öffentlichen Teil der Sitzung und der daraus resultierenden Behandlung in der kommenden Bürgerschaftssitzung wie folgt zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Haack und Herr Hofmann behalten sich für die Fraktion Bürger für Stralsund vor, einen Widerspruch zu einer Beschlussfassung prüfen zu lassen.

 

 

Herr Suhr teilt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI mit, dass es zum TOP 9.5. Antrag AN 0196/2022, einen Hinweis des Präsidiums gab. Der Antrag wird konkretisiert zur nächsten Sitzung erneut eingebracht.

Zudem regt er an, den TOP 9.6 zusammen mit dem TOP 12.1 zu behandeln, um eine doppelte Debatte zu vermeiden.

 

Für die Fraktion AfD zieht Herr Fanter den Antrag AN 0187/2022, eingeordnet unter TOP 9.2, zurück. Auch hier gab es einen Hinweis des Präsidiums, dass die Angelegenheit nicht im Zuständigkeitsbereich der Bürgerschaft liegt.

 

Der Präsident nimmt dahingehend Bezug auf eine kürzlich ergangene Bewertung des Innenministeriums MV über die Befassungs- und Verbandskompetenz der Bürgerschaft.