Sitzung: 15.12.2022 Bürgerschaft
Der Präsident teilt mit, dass der Bürgerschaft zur Sitzung unter
TOP 12.10 die Vorlage H 0115/2022 zur Entscheidung vorliegt.
Er stellt die Heranziehung der Vorlage H 0115/2022 gem. § 22 Absatz 2 Satz 4 KV M-V und Behandlung unter TOP 12.10 zur Abstimmung.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen
2022-VII-12-1001
Der Bürgerschaft liegt weiter zur Sitzung unter TOP 15.3.5 die Vorlage H 0127/2022 zur Entscheidung vor.
Herr Paul lässt über die Heranziehung der Vorlage H 0127/2022 gem. § 22 Abs. 2 Satz 4 KV M-V und Behandlung unter TOP 15.3.5 abstimmen.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen
2022-VII-12-1002
Es liegt ferner ein Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um die Vorlage H 0133/2022 vor.
Der Präsident stellt den Antrag AN 0200/2022 auf Erweiterung der Tagesordnung unter Heranziehung der Vorlage H 0133/2022 gem. § 22 Abs. 2 Satz 4 KV M-V und deren Behandlung unter TOP 12.11 zur Abstimmung.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen
2022-VII-12-1003
Für die Fraktion Bürger für Stralsund beantragt Herr Haack, die Vorlage
B 0081/2022, eingeordnet unter TOP 15.3.1, in den öffentlichen Teil der Sitzung
zu verlegen. Er verweist auf die im öffentlichen Teil geführten Debatten zum
Seniorenticket 70+ und das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz. Mit der
Verlegung des TOP in den öffentlichen Teil der Sitzung wäre dieser von der
Tagesordnung abzusetzen.
Herrn Dr. Zabel interessieren die Gründe, warum die Vorlage B 0081/2022
seitens der Verwaltung als nichtöffentliche Angelegenheit betrachtet wird.
Der Oberbürgermeister zeigt Verständnis, dass die Inhalte des Vertrages
von öffentlichem Interesse sein könnten. Gleichwohl handelt es sich um eine
Vertragsangelegenheit zwischen der Hansestadt Stralsund und dem VVR, wodurch
berechtigte Interessen Dritter tangiert sein könnten.
Herr Haack wiederholt seine Einschätzung zum berechtigten Interesse der
Öffentlichkeit an der Offenheit der Entscheidungsfindung. Der Antrag wird
aufrechterhalten.
Für das Rechtsamt führt Herr Seoudy aus, dass aus seiner Sicht keine explizite
Geheimhaltungspflicht im Vertrag geregelt ist und die Thematik im öffentlichen
Teil behandelt werden könnte. Eine Verlagerung in den öffentlichen Teil der
Sitzung hätte jedoch zur Folge, dass eine Beschlussfassung erst in der
kommenden Sitzung der Bürgerschaft erfolgen könnte.
Herr Suhr erinnert daran, dass die Debatte zum Öffentlichkeitsstatus
bereits in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Finanzen und Vergabe
sowie Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung geführt wurde. Nach seinem Verständnis
gibt es nach der Kommunalverfassung keine Spielräume, sondern festgelegt
Ausnahmetatbestände zur Behandlung einer Angelegenheit im nichtöffentlichen
Teil der Sitzung. Er erbittet eine konkrete Aussage der Verwaltung und macht
darauf aufmerksam, dass auch die Ausschussberatungen wiederholt werden müssten.
Herr Bogusch nennt die Beweggründe, die Vorlage als nichtöffentlich
anzulegen. Es werden konkrete Zahlen im Vertrag genannt, die Rückschlüsse auf
die Einnahme- und Ausgabesituation bei der VVR zulassen. Aus seiner Sicht ist
die Vorlage korrekt im nichtöffentlichen Teil eingeordnet.
Herr Haack findet die Aussage des Rechtsamtes nachvollziehbar. Es liegen
nach dieser Einschätzung keine Gründe zur nichtöffentlichen Behandlung vor.
Der Präsident stellt den Antrag der Fraktion Bürger für Stralsund zur
Verlegung der Vorlage B 0081/2022 in den öffentlichen Teil der Sitzung und der
daraus resultierenden Behandlung in der kommenden Bürgerschaftssitzung wie
folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt
Herr Haack und Herr Hofmann behalten sich für die Fraktion Bürger für
Stralsund vor, einen Widerspruch zu einer Beschlussfassung prüfen zu lassen.
Herr Suhr teilt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI mit,
dass es zum TOP 9.5. Antrag AN 0196/2022, einen Hinweis des Präsidiums gab. Der
Antrag wird konkretisiert zur nächsten Sitzung erneut eingebracht.
Zudem regt er an, den TOP 9.6 zusammen mit dem TOP 12.1 zu behandeln, um
eine doppelte Debatte zu vermeiden.
Für die Fraktion AfD zieht Herr Fanter den Antrag AN 0187/2022,
eingeordnet unter TOP 9.2, zurück. Auch hier gab es einen Hinweis des
Präsidiums, dass die Angelegenheit nicht im Zuständigkeitsbereich der
Bürgerschaft liegt.
Der Präsident nimmt dahingehend Bezug auf eine kürzlich ergangene
Bewertung des Innenministeriums MV über die Befassungs- und Verbandskompetenz
der Bürgerschaft.