Herr Tuttlies stellt die Beschlussvorlage zur Schuleinzugsbereichssatzung vor.

 

Er merkt an, dass für die Festlegung der Schuleinzugsbereiche der Landkreis Vorpommern-Rügen zuständig ist, die Hansestadt Stralsund jedoch eine Empfehlung abgeben kann.

 

Er reflektiert, dass sich in der Schulträgerschaft der Hansestadt Stralsund 16 Schulen befinden.

 

Im Nachgang geht Herr Tuttlies auf den rechtlichen Rahmen zur Schulträgerschaft ein.

 

Herr Tuttlies informiert darüber, dass alle Schulformen gleichgestellt sind.

Weiterhin reflektiert er, dass mit Einführung der Schuleinzugsbereiche das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund als Einzugsbereich galt. Aufgrund der Problematik, dass einige Schulen seit ein paar Jahren deutlich überfragt sind und folglich mit Erreichen der jeweiligen Schulkapazität nach dem Entfernungsprinzip Kinder ablehnen mussten, soll es künftig differenzierte und möglichst wohnungsnahe Schuleinzugsbereiche in der Hansestadt Stralsund geben.

 

Ein zu beachtender Grundsatz bei der Bildung von Schuleinzugsbereichen ist dabei, dass ein vollständiges und unter zumutbaren Bedingungen zu erreichendes Bildungsangebot gesichert und gewährleistet werden muss.

 

Laut Herrn Tuttlies sind die Schuleinzugsbereiche vordergründig von den Jahrgangsstufen 1 und 5 zu beachten.

 

Als relevante Faktoren, die ebenfalls bei der Erstellung und Festlegung der Schuleinzugsbereiche zu beachten sind, betitelt Herr Tuttlies die einzelnen Kapazitäten der Schulen und das bereits erörterte Entfernungsprinzip.

 

Laut dem Amt für Schule und Sport sind die Kinder aus Franken, Andershof, Devin und Parower Chaussee benachteiligt, da sie zu jeder Schule einen relativ langen Schulweg haben.

 

Die Schuleinzugsbereichssatzung soll laut Herrn Tuttlies für alle Jahrgänge eingeführt werden, außer für die Förderschulen, die Gymnasien und die Jahrgangsstufen ab Klasse 7.

 

Herr Tuttlies erörtert die wesentlichen Kriterien, die das Amt für Schule und Sport bei der Erstellung der Schuleinzugsbereiche beachtet hat sowie die erarbeiteten Schuleinzugsbereiche.

 

Eingehend auf die Nachfrage von Frau Labouvie erläutert Herr Tuttlies, dass bisher die Schulentwicklungsplanung mit den Schuleinzugsbereichen aus 2015 galt.

Er informiert, dass im Schulgesetz ausdrücklich zur Bildung von Schuleinzugsbereichen angehalten wird.

 

Herr Bedau ist der Auffassung, dass die Bildung von Schuleinzugsbereichen nur bis zur Jahrgangsstufe 5 zulässig ist.

 

Herr Tuttlies beruft sich dahingehend auf das Schulgesetz, nachdem es unter anderem auch wichtig ist, die Schuleinzugsbereiche zur Vermeidung von langen Schulwegen festzulegen. Eine erneute Prüfung, ob die Bildung von Schuleinzugsbereichen auch über die Jahrgangsstufe 5 hinaus zulässig ist, sichert Herr Tuttlies zu. 

 

Herr Bedau äußert seine Bedenken zum Beginn des Einzugsbereiches der Juri-Gagarin-Schule, der direkt gegenüber von der Montesouri-Schule anfängt.

 

Herr Tuttlies merkt dem an, dass die Schulwahlfreiheit durch die Schuleinzugsbereichsatzung nicht aufgehoben wird.

 

Frau Dr. Gelinek geht auf die wesentlichen Kriterien ein, die das Amt für Schule und Sport bei der Erstellung der Einzugsbereiche berücksichtigt hat. Eine essentielle Rolle spielte dabei beispielsweise die Geburtenrate, die Erreichbarkeit der Schule und auch die Sicherheit auf dem Schulweg.

 

Frau Dr. Gelinek bringt zum Ausdruck, wie wichtig es ist, dass die Kinder ab einem bestimmten Alter den Schulweg selbst bestreiten, sofern der Schulweg zumutbar ist.

 

Frau Corinth erläutert, dass seitens der CDU/ FDP Fraktion großer Redebedarf besteht, weshalb sie das Thema in den Fraktionen beraten möchte.

 

Frau Rickmann spricht sich für die Empfehlung der Beschlussvorlage aus.

 

Frau Dr. Gelinek bittet zu berücksichtigen, dass eine allseits zufriedenstellende Lösung in Bezug auf die Schuleinzugsbereiche nur schwer herbeizuführen ist. Sie erinnert an den momentanen Zustand, der ebenfalls nicht befriedigend ist. Aus diesem Grund empfindet Frau Dr. Gelinek die Festlegung der vorliegenden Schuleinzugsbereiche als vertretbaren Kompromiss.

 

Frau Corinth bittet zu bedenken, dass bis zum Jahr 2027 die Förderschulen geschlossen werden sollen, sodass die Kapazitäten der normalen Schulen angepasst werden müssen.  

 

Herr Tuttlies erörtert den Umgang bezüglich der Schließung der Förderschulen. Weiterhin verweist er auf die Geltungsdauer der Schuleinzugsbereichssatzung von 4 Jahren.

 

Herr Bedau regt an, dass vorliegende Konzept zu überdenken.

 

Frau Dr. Gelinek äußert ihr Verständnis über den Unmut verschiedener Parteien, dennoch erachtet sie die Schuleinzugsbereichssatzung als vertretbaren Kompromiss zur Vermeidung von überfüllten Klassen.

 

Auf die Nachfrage von Frau Labouvie informiert Herr Tuttlies von vermehrten Klagen, bei denen Eltern den gewünschten Schulplatz für ihre Kinder eingeklagt haben und was wiederum zu einer Überbelegung der Klassen führte.

 

Herr Seifert empfindet das Konzept als zustimmungsfähig und erfragt die zeitliche Schiene für die Beschlussvorlage.

 

Herr Tuttlies informiert, dass die Hansestadt Stralsund vom Landkreis Vorpommern-Rügen angehalten wurde, bis Ende November 2022 einen Vorschlag für die Schuleinzugsbereichssatzung zuzuarbeiten.

 

Herr Hofmann lässt über den Verweisantrag zur Beratung in den Fraktionen abstimmen.

 

Abstimmung: 4 Zustimmungen 4 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Herr Hofmann bringt die Beschlussvorlage B 0075/2022 zur Abstimmung:

 

Der Ausschuss für Bildung, Hochschule und Digitalisierung empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0075/2022 nicht gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

  


Abstimmung:   4 Zustimmungen    4 Gegenstimmen    0 Stimmenenthaltungen