Frau Wilcke erläutert, dass es den Beschluss gibt, die wassernahe Trasse zu verfolgen und es dazu eine Abstimmung mit Sundhagen gegeben hat. Ein entsprechender Antrag zur natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchung beim Landesförderinstitut für Mecklenburg-Vorpommern wurde gestellt. Die Vereinbarung zu den Eigenmitteln wird mit Sundhagen geschlossen. Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, kann mit der Maßnahme begonnen werden. Um zügig in diesem Jahr beginnen zu können, wurde der Antrag für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden dem Ausschuss präsentiert, da diese die Grundlage für die weitere Planung darstellen.

 

Aus Sicht des Herrn Suhr wurde keine Entscheidung der Bürgerschaft darüber getroffen,  für welche Variante sich die Hansestadt Stralsund ausspricht. Laut seiner Auffassung wurde die Entscheidung vertagt.

 

Frau Wilcke erklärt, dass der Begriff „küstennah“ geprüft werden muss und alle Varianten untersucht werden. Es sollen vorerst die naturschutzrechtlichen Belange des Naturschutzgebietes Devin geprüft werden und inwiefern diese einen Weg für die Erschließung durch Radfahrer ermöglichen. Dazu müsste die Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich der FFH Gebiete und der Vogelschutzgebiete durchgeführt werden. Diese Prüfung ist durchzuführen, um die Variante eins explizit ausschließen zu können. Frau Wilcke vermutet, dass dort kein Radweg zulässig sein wird.

 

Herr Lastovka fasst zusammen, dass bisher keine Variante favorisiert wurde.

 

Herr Suhr hinterfragt das Handeln der Verwaltung, da für ihn bereits feststand dass die Variante 1 aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig ist und die ausstehenden Ergebnisse aus der Untersuchung bereits vorlagen. Es wurde sich seiner Auffassung nach darauf geeinigt, dass die Gemeinden, deren Bereich betroffen ist, jeweils befragt wurde welche Variante sie favorisieren.

 

Herr Meißner erklärt, dass der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht darauf gerichtet ist den Radweg zu bauen, sondern darauf, die Untersuchung zu beginnen.

Er betont, dass bisher ohne Begründung geschrieben wurde, dass Variante eins nicht genehmigungsfähig sei. Die offene Machtbarkeitsstudie soll prüfen, ob diese Variante tatsächlich nicht genehmigungsfähig ist. Herr Meißner hält es für wichtig, die Machtbarkeitsstudie durchzuführen, um eine Festlegung für eine Variante treffen zu können.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass Thema zur Beratung zurück in die Fraktion zu verweisen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Beratung in die Fraktionen zurück zuweisen.

 


9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen