Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Frau Kothe-Woywode erörtert den Antrag. Dabei verweist sie auf den Standortvorteil, der durch die tarifgebundene und angemessene Bezahlung der Mitarbeiter entstehen würde. Sie weist darauf hin, dass in Mecklenburg-Vorpommern die mit Abstand niedrigsten Löhne in Deutschland gezahlt werden.

 

Herr Quintana Schmidt stimmt dem Ansatz des Antrages zur Tarifentlohnung zu. Jedoch geht er davon aus, dass die qualifizierten Arbeitsplätze auf dem Werftgelände mittels Tariflohn vergütet werden. Aus diesem Grund sollte laut Herrn Quintana Schmidt der Blickwinkel auf die Leiharbeitenden gerichtet werden.

 

Herr Gotsch hebt hervor, dass die Hansestadt Stralsund die Flächen der Werft lediglich verpachtet. Mit der Auferlegung an die Hansestadt Stralsund, dass die Pächter einen Tariflohn zahlen müssen, sieht er einen klaren Wettbewerbsnachteil für die Pachtverträge mit der Hansestadt Stralsund.

Zudem verweist Herr Gotsch auf das Mindestlohngesetz, wo der Mindestlohn stetig ansteigt.

 

Frau Kothe-Woywode macht deutlich, dass der Mindestlohn nicht ausreichend ist und im Übrigen nicht mit dem Tariflohn vergleichbar ist.

 

Herr Paul stellt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN/ DIE PARTEI zur Abstimmung: 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Zukünftig ist im Rahmen des Abschlusses von Pachtverträgen auf dem Gelände der ehemaligen Volkswerft Stralsund eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen der jeweils einschlägigen Branche an die auf dem Werftgelände beschäftigten Arbeitnehmer*innen aufzunehmen.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt