Herr Bauschke weist auf den beiliegenden Antrag hin und bittet um Meinungen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Dr. Raith informiert, dass die Thematik auch im Welterbe- und Gestaltungsbeirat diskutiert wurde. Er verliest das Protokoll des Gestaltungsbeirates in dem es sinngemäß heißt: „Es sollte darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer zu starken Privatisierung des öffentlichen Raumes kommt. Auf der Hafeninsel sind Windschutze besser verträglich als in der Altstadt. Es sind klare Vorgaben zur Höhe und Erscheinungsbild festzulegen. Eine Höhe von 1,40 m sollte nicht überschritten werden.“

 

Der Amtsleiter macht deutlich, dass die Verwaltung an der Hafenkante mit einem Windschutz von 1,70 m leben kann. In der Altstadt wird hingegen eine Nicht-Genehmigungsfähigkeit auf Grund des Umgebungsschutzes gesehen. 

 

Auf die Nachfrage von Herrn Buxbaum erklärt Herr Bauschke, dass die Gastronomen aufgrund des herrschenden Windes eine Windschutzhöhe von 1,70 m für notwendig erachten, um die Außengastronomie entsprechend betreiben zu können.

 

Herr Schulz schlägt vor, den Antrag dahingehend abzuändern, die Höhe des Windschutzes am Hafen bei maximal 1,70 m zu belassen und auf den Märkten mit maximal 1,40 m festzulegen.

 

Herr Bauschke betont, dass der Ausschuss die Gesamtentwicklung der Stadt im Auge behalten muss und nicht nur die gestalterische Komponente. Er ist der Meinung, dass mit der Änderung eine Annäherung vorhanden ist.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Miseler erklärt Herr Dr. Raith, dass bei einer Windschutzhöhe von 1,70 m die Belastbarkeit der Bodenhülsen eventuell neu berechnet werden muss, er aber davon ausgeht, dass die Bodenhülsen auch dieser Belastung standhalten.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Bauschke, dass es von Seiten der Politik keine Vorgaben zur Ausgestaltung (Material, Beschaffenheit) der Windschutze geben soll. Dies obliegt aus seiner Sicht der Verwaltung. 

 

Herr Bauschke stellt den Änderungsantrag von Herrn Schulz zur Abstimmung.

 

Auf dem Alten und Neuen Markt gilt bei Windschutzen und Glasumrandungen eine Maximalhöhe von 1,40 m. Auf der nördlichen Hafeninsel ist eine Windschutzhöhe von bis zu 1,70 m zulässig.

 

 

Somit ist dem Änderungsantrag zugestimmt. Der angepasste Antrag wird voraussichtlich in die nächst Bürgerschaft (17.11.2022) eingebracht.

 

Herr Bauschke schließt den Tagesordnungspunkt. 


Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen