Frau Wunderlich nimmt Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 22, der sich auf das Gelände des ehemaligen Platten- und Heizwerkes im Gebiet Knieper West bezieht.

Sie erörtert, dass das genannte Areal als urbanes Gebiet geführt werden soll.

Im Weiteren benennt Frau Wunderlich die unzähligen Nutzungsmöglichkeiten der urbanen Gebiete.

Das Gelände des ehemaligen Platten- und Heizwerkes soll ein Misch- und Wohngebiet vereinen, wobei der im Norden gebildete Wald erhalten bleibt.

 

Anhand einer Grafik geht Frau Wunderlich auf die Baugrenzen, das geplante Wohn- und Mischgebiet ein sowie auf das für den B-Plan 22 geplante Nikolai Gemeindezentrum.

 

Sie informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass die unseKinder gGmbH für das Gebiet die Errichtung eines Schulcampus mit Hort und Kindergarten plant.

 

Des Weiteren gibt es die Überlegung, anstatt der aufwendigen Sanierung der Rosa-Luxemburg-Sporthalle eine neue Sporthalle auf dem Areal des ehemaligen Platten- und Heizwerkes zu erbauen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Miseler erörtert Frau Wunderlich das weitere Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 22.

Bei einem planmäßigen Verlauf der weiteren Schritte, strebt das Amt für Planung und Bau an, den Satzungsbeschluss im Juni 2023 zu erwirken.

 

Herr Miseler möchte wissen, ob die geplante Sporthalle im B-Plan 22 die Rosa-Luxemburg-Sporthalle ersetzen soll.

 

Dahingehend teilt Frau Wunderlich mit, dass sich die Sanierung der Rosa-Luxemburg-Sporthalle als äußerst umständlich erweist, weshalb die Idee zum Neubau einer ersetzenden Sporthalle vorliegt.

 

Herr Tuttlies fügt an, dass die Priorität gegenwärtig darauf liegt, dass auf dem Gebiet des ehemaligen Platten- und Heizwerkes bei Bedarf Sportstätten entstehen könnten.

 

Frau Wunderlich verdeutlicht, dass die Rosa-Luxemburg-Sporthalle ohne adäquatem Ersatz nicht abgerissen wird.

 

Antwortend auf die Frage von Herrn Kinder teilt Frau Wunderlich mit, dass eine Schwimmhalle für das Areal des Bebauungsplanes Nr. 22 nicht in Planung ist.

 

Eingehend auf die Frage von Herrn Kinder legt Herr Tuttlies Möglichkeiten zur Errichtung einer Sporthalle auf dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 22 durch die Hansestadt Stralsund dar, die sich an den tatsächlichen Bedarf einer zusätzlichen Sporthalle in der Hansestadt orientiert. Sofern auf dem Gebiet eine Sporthalle durch die Hansestadt Stralsund errichtet werden sollte, ist die Mitnutzung der unseKinder gGmbH am Vormittag durchaus denkbar.

Er verdeutlicht, dass eine Schule nicht automatisch eine Sporthalle mit sich bringt. Zur Begründung führt Herr Tuttlies unter anderem finanzielle Aspekte an.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und schließt den Tagesordnungspunkt.