Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt,

 

1.    Die Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft 2022-VII-05-0869 zur sofortigen Einbringung einer Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer wird für die Zeit der Krise ausgesetzt.

 

2.    Die Zeit der Aussetzung ist zu nutzen, um die von der IHK, DEHOGA und der Stralsunder Mittelstandsvereinigung angesprochenen möglichen alternativen Lösungen, wie z. B. die Einführung einer Kurtaxe oder das Rostocker Modell (Kombination aus Kurtaxe und freiwillige Tourismusabgabe), ausgiebig zu Prüfen.

 

3.    Ziel ist es, eine für Stralsund geeignete Form einer Tourismusabgabe zu finden, mit der finanzielle Mittel für die nachhaltige Entwicklung und Förderung des Tourismus in der Hansestadt generiert werden können und die Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten gestärkt wird.

 


Herr Buxbaum erläutert den Antrag ausführlich. Er geht auf die Beteiligung der Betroffenen und die Auswirkungen auf diese ein, sollte die Bettensteuer eingeführt werden. Dabei bezieht er sich auf den Rückgang der Übernachtungszahlen und die Inflationsauswirkungen. Zudem partizipieren die Einwohnerinnen und Einwohner auch von der touristischen Infrastruktur und den Steuerzahlungen der Gewerbetreibenden. Aus Sicht von Herrn Buxbaum sind mögliche Alternativen zur Bettensteuer nicht ordentlich geprüft worden. Außerdem soll diese zur denkbar ungünstigsten Zeit eingeführt werden.

 

Herr Haack stellt klar, dass der Grundstein für die touristische Infrastruktur durch das Geld der Stralsunderinnen und Stralsunder gelegt wurde. Die Beherbergungsunternehmen profitieren durch die geschaffenen touristischen Highlights. Zur Alternative einer Kurabgabe führt Herr Haack aus, dass diese geprüft wurde und negative Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger einzelner Stadtteile hätte, da diese abgabepflichtig würden, wenn sie in die Innenstadt kommen.

Die Fraktion Bürger für Stralsund wird sowohl den Antrag AN 0148/2022 als auch den Antrag AN 0162/2022 unter TOP 9.4 ablehnen.

Herr Haack erinnert daran, dass sich die Hansestadt Stralsund im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2011 zur Einführung einer Bettensteuer verpflichtet hat.

 

Herr Suhr führt aus, dass die Tourismusfinanzierung notwendig ist. Er bestätigt die Einschätzung zur Problematik der Einführung einer Kurabgabe. Die rechtliche Ausgangssituation sei nun eine andere, so dass eine erneute Prüfung einer Kurabgabe sinnvoll erscheint.

Herr Suhr geht außerdem auf Planungen des Landes zur Schaffung einer Tourismusabgabe ein.

Er macht deutlich, dass der Zeitpunkt der Einführung einer Bettensteuer äußerst ungünstig ist. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI wird dem Antrag zustimmen.

 

Herr Buxbaum findet die Argumentation von Herrn Haack nicht nachvollziehbar.

 

Für die Fraktion CDU/FDP nimmt Herr Dr. Zabel Stellung. Im ersten Schritt ist die rechtliche Klärung erforderlich gewesen. Diese liegt nun vor. Jetzt ist über den von der Verwaltung erarbeiteten Beschlussvorschlag zu entscheiden. Die Fraktion CDU/FDP zeigt sich hinsichtlich des Zeitpunktes der Erhebung der Übernachtungssteuer kompromissbereit. Nach derzeitigem Stand soll die Steuer nicht bereits zum 01.01.2023 erhoben werden.

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI stellt Herr Dr. Zabel klar, dass kein neues Prädikatisierungsverfahren analog der Hansestadt Rostock gewollt ist, da dies Zeitverzögerung mit sich bringt.

Er erinnert daran, dass auch in der Hansestadt Greifswald vor kurzem entschieden wurde, eine derartige Satzung einzuführen.

 

Herr Haack merkt an, dass die Bettensteuer nicht die Unternehmen belastet, da sie durch den Gast zu entrichten ist.

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und stellt den Antrag AN 0148/2022 zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt