Frau Gessert informiert über die Gestaltungskonzepte des Alten und Neuen Marktes sowie der nördlichen Hafeninsel anhand einer Präsentation.

Sie erklärt die Skizzen und Regeln für die drei Standorte und begründet diese.

 

Herr Suhr erfragt die Bindungswirkung eines Gestaltungsleitfadens.

 

Frau Gessert erörtert, dass der Gestaltungsleitfaden eine Anlage zur Straßensondernutzungssatzung wäre und dass sie einen Beschluss empfiehlt, damit dieser bindende Wirkung erhält.

 

Aus Sicht von Herrn Haack sollte über die Höhe der Glasabtrennungen (Windschutz), die Verkaufswagen und die Blumenkästen diskutiert werden. Den Schilderungen von Frau Gessert hat er entnommen, dass momentan vorhandene Blumenkästen zumindest geduldet werden. Aufgrund des sonst fehlenden Grüns auf dem Alten Markt begrüßt er dies.

 

Herr Bauschke teilt mit, dass die Rückmeldungen ergeben haben, dass die Glasumrandungen als zu niedrig empfunden werden. Er spricht sich auch gegen große Verkaufswagen aus, die die Fassaden der Altstadthäuser verdecken, allerdings sollten kleinteilige Anlagen möglich sein.

 

Herr Suhr fragt, ob es Alternativen zu Heizstrahlern im Sinne des Klimaschutzes gibt.

 

Frau Gessert gibt an, dass die Verwaltung die Genehmigungen der Sondernutzungen ausgibt und damit den Wünschen der Gastronomen entspricht, allerdings berät sie nicht zu Alternativen. Eventuell wäre die Erteilung der Erlaubnis mit einer Auflage möglich.

 

Herr Gottschling fragt, ob der Verkauf von Bratwurst auf der Hafeninsel (vor dem Ozeaneum) dann explizit verboten ist. Er fügt die Frage hinzu, woher das Höchstmaß von 1,40 m bei den Glasumrandungen kommt und ob Verhandlungsspielraum besteht.

 

Herr Bogusch informiert, dass der Stand vor dem Ozeaneum nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählt und somit ein Sonderfall ist, welcher nicht über die Sondernutzungssatzung verboten werden kann.

 

Frau Gessert gibt an, dass das Maß der Glasumrandung durch städtebauliche Auswirkungen, Barrierewirkungen und aus durchschnittlichen ergonomischen Betrachtungen ermittelt wird. Sie erklärt, dass ein durchschnittlich sitzender Mensch eine Höhe von ca. 1,25 m erreicht, dann sind 1,40 m ein guter Windschutz. Außerdem soll der Kontakt zwischen sitzenden und stehenden Passanten gegeben sein, bei 1,40 m können sie ungehindert kommunizieren. Sie gibt weiter an, dass die durchschnittliche Augenhöhe bei 1,60 m liegt. Würde man die Höchstgrenze also bei 1,60 m festsetzen, würde eine Art Trennlinie wahrgenommen werden, welche das Gesamtbild unattraktiver wirken lässt. Eine Höchstgrenze über 1,60 m kommt nicht in Frage, weil die Privatisierung des öffentlichen Raumes vermieden werden soll. 

 

Herr Haack erklärt an einem persönlichen Beispiel, warum er der Meinung ist, dass 1,40 m als Windschutz nicht reichen.

 

Herr Bauschke schlägt vor, aus dem Ausschuss heraus folgenden Antrag in die Bürgerschaft einzubringen:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

  1. Die Formvorschriften zum Freiraumkonzept Alter Markt, Neuer Markt, nördliche Hafeninsel sollen weitestgehend vereinheitlicht werden. Insbesondere sollen die maximalen Höhen von Windschutz und Glasumrandungen im Außenbereich der Gastronomie auf 1,70 m geändert werden.

 

  1. Darüber hinaus soll es den Gewerbebetreibenden mit Außengastronomie ermöglicht werden, auf ihren Sondernutzungsflächen eine zusätzliche, dauerhafte Ausschankmöglichkeit im Außenbereich einzurichten.

 

Herr Suhr beantragt die Verweisung des Antrages zur Beratung in die Fraktionen.

 

Frau Gessert fragt, wie genau die Höhe von 1,70 m zustande gekommen ist.

 

Herr Bauschke antwortet, dass dieser Vorschlag von den Gastronomen eingereicht wurde und dass diese Regelung nicht nur an Wind exponierten Lagen gelten soll.

 

Herr Bauschke sagt, dass in den Fraktionen nochmal darüber abgestimmt werden soll. Die Thematik wird in der nächsten Sitzung erneut beraten.

 

Der Tagesordnungspunkt wird von Herrn Bauschke geschlossen.