Einführend bedankt sich Herr Rietesel im Namen des Ausschusses bei Herrn Friesenhahn dafür, dass die 07. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Gleichstellung auf dem Gelände der Stralsunder Werkstätten stattfinden kann.

 

Herr Friesenhahn nimmt Bezug auf die Entstehung der Stralsunder Werkstätten und darauf, dass die Stralsunder Werkstätten als 100 prozentige Tochterfirma der Hansestadt Stralsund geführt werden.

 

Unter dem Motto „Vielfalt erleben“ werden 400 Menschen mit Behinderungen bei den Stralsunder Werkstätten entsprechend der jeweiligen Fähigkeiten gefördert. Einen Anspruch auf den betreuten Arbeitsplatz haben alle Menschen, deren Belastbarkeitsgrenze bei unter 3 Stunden/ Tag liegt.

Neben der Betreuung am Arbeitsplatz bieten die Stralsunder Werkstätten auch die wohnliche Betreuung an. Im Wohnhaus der Stralsunder Werkstätten am Heinrich-Heine-Ring werden derzeitig 80 Menschen mit Behinderung betreut und ambulant 120 Menschen.

 

Antwortend auf die Frage von Herrn Lange zum Betreuungsschlüssel der Einrichtung entgegnet Herr Friesenhahn, dass sich dieser gegenwärtig in einem Umstellprozess befindet und das mit dem neuen Betreuungsschlüssel die Bedarfsermittlung individuell auf den Einzelnen angepasst ist.

 

Auf weiterer Nachfrage von Herrn Lange teilt Herr Friesenhahn mit, dass aus heutiger Sicht mit der Umsetzung des neuen Betreuungsschlüssels kein Personalüberschuss bei den Stralsunder Werkstätten zu befürchten ist, dennoch ein gewisser Kostendruck bestehen bleibt.

 

Herr Kühnel erfragt das rechtliche Mitspracherecht der Stralsunder Werkstätten hinsichtlich der Einordnung der jeweiligen Personen im neuen Betreuungsschlüssel.

 

[LC1] Herr Friesenhahn erläutert, dass die Mitarbeiter der Stralsunder Werkstätten auf die individuelle Bewertung des Einzelnen nach dem künftigen Bewertungsschlüssel keinen Einfluss haben. Des Weiteren ist es nur der bewerteten Person oder den für die Person bestimmten Betreuer gestattet, Widerspruch gegen die erfolgte Bewertung einzureichen.

 

Erwidernd auf die Frage von Frau Winkelmann nimmt Herr Friesenhahn Bezug auf die 150 Fachkräfte der Stralsunder Werkstätten.

 

Im Weiteren geht Herr Friesenhahn auf die vielzähligen Arbeitsbereiche bei den Stralsunder Werkstätten ein.

 

Auf die Nachfrage von Frau Ehlert merkt Herr Friesenhahn an, dass bei Bedarf jeder Mensch mit Behinderung einen Arbeitsplatz bei den Stralsunder Werkstätten erhält.

 

Herr Lewicki lobt die Arbeit der Stralsunder Werkstätten im Delikater des Zoos der Hansestadt Stralsund.

 

Herr Rietesel erfragt die Entlohnung der Betreuten.

 

Herr Friesenhahn berichtet, dass die Entlohnung der Betreuten ein sehr umstrittenes Thema ist. Im Schnitt erhalten die Betreuten von Werkstätten ein Entgelt von rund 140 €/ Monat. Bei den Stralsunder Werkstätten ist das Entgelt etwas höher und variiert abteilungsabhängig minimal.

Die Entgelte der Betreuten müssen aus den jeweiligen Arbeitsbereichen erwirtschaftet werden, weshalb die Stralsunder Werkstätten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten mit einer Gewinnerzielungsabsicht arbeiten.

 

Die unter dem Mindestlohn angepasste Vergütungshöhe ist seiner Meinung nach berechtigt, da die Produktivität und Arbeitsmenge der Menschen mit Behinderungen nicht mit den Anforderungen des eigentlichen Arbeitsmarktes verglichen werden können.

 

Auf die Nachfrage von Frau Winkelmann informiert Herr Friesenhahn über die Erweiterung der Stralsunder Werkstätten. Mit dem neuen Objekt in der Ziegelstraße ist die Ausweitung des Angebotes der Stralsunder Werkstätten beabsichtigt. In diesem Rahmen soll auch eine Fahrradwerkstatt entstehen. 

 

Abschließend lobt Frau Dr. Gelinek die Arbeit der Stralsunder Werkstätten. Das Konzept der Stralsunder Werkstätten stellt einen großen Mehrwert für die Hansestadt Stralsund dar. Frau Dr. Gelinek berichtet von der komplikationslosen Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Stralsund und den Stralsunder Werkstätten.

 

Der Tagesordnungspunkt wird mit einem Rundgang in den Gebäuden der Stralsunder Werkstätten beendet.

 

 


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