Herr Kretzschmar erläutert die Eckpunkte zu der erarbeiteten Übernachtungssteuersatzung. Er geht im Anschluss auf die Kritikpunkte der IHK zu Rostock ein.

 

Hinsichtlich der Pauschalen für Frühstück und Mittagessen teilt Herr Kretzschmar mit, dass die vorliegende Satzung sich an den bereits bestehenden Satzungen in Mecklenburg-Vorpommern sowie auch in anderen Bundesländern orientiert. Für ein Frühstück ist eine Pauschale von 10,00 EUR netto und für ein Mittagessen von 15,00 EUR netto angedacht. Herr Kretzschmar hat weiterhin einen Durchschnittspreis der öffentlich zugänglichen Frühstückspreise (13 Objekte) in Stralsund eruiert. Dieser beträgt 12,88 EUR. Herr Sadewater hat diesbezüglich eine Zuarbeit der Dehoga in Aussicht gestellt.

 

Die Höhe des Steuersatzes soll 5 Prozent betragen. Viele Städte in Deutschland haben ebenfalls diesen Steuersatz, wie auch Schwerin und Wismar. Hinsichtlich der zu erwartenden Einnahmen hat sich die Verwaltung ebenso an Wismar orientiert. Zusätzlich wurde die Zahl der Übernachtungen in der Hansestadt Stralsund der letzten Jahre analysiert.

 

Herr Kretzschmar verweist auf den § 15 der vorliegenden Satzung. Demnach ist der Steuersatz erst auf Übernachtungen anzuwenden, nachdem die Satzung in Kraft getreten ist. Das heißt, dass auf gegenwärtige Buchungen für das Jahr 2023 die Besteuerung keine Anwendung findet. Weiterhin teilt er mit, dass die Besteuerung unabhängig davon ist, ob die Übernachtung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Bei aufkommenden Stornierungen berechnet sich die Besteuerung auf den Stornopreis.

 

Hinsichtlich der Airbnb Wohnungen erwähnt Herr Kretzschmar, dass diese unter „sämtliche Arten von Ferienwohnungen“ fallen. Nach Recherchen von Herrn Kretzschmar gibt es ca. 180 angebotene Unterkünfte durch die Plattform Airbnb in Stralsund und nicht wie von Herrn Rademacher recherchierte 604 Unterkünfte.

 

Laut Herrn Kretzschmar wurde das nicht ausschließlich elektronische Verfahren gewählt, sodass auch ein kleiner privater Vermieter am Besteuerungsverfahren teilnehmen kann, ggf. mit Stift und Papier.

 

Hinsichtlich der Bedenken der IHK zu Rostock betreffend der Auskünfte Dritter zitiert Herr Kretzschmar aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 26.04.2021: Die Betreiber von Internetplattformen, auf denen Unterkünfte zur vorübergehenden Vermietung angeboten werden, können zur Auskunft über die anbietenden Beherbergungsbetriebe verpflichtet werden“.

 

 

Herr Schröder möchte erfahren, ob die zeitweiligen Wohnungsvermietungen an Prostituierte, betreffend Geschäftsübernachtungen, ebenfalls erfasst werden. Herr Kretzschmar teilt mit, dass Stundenunterkünfte der Satzung unterliegen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gränert teilt Herr Kretzschmar mit, dass das Besteuerungsverfahren von der Kämmerei abgewickelt wird. Hinsichtlich der Umsetzbarkeit zum 01.01.2023 wird Herr Kretzschmar die Frage an die Amtsleiterin, Frau Steinfurt, weiterleiten.

 

Herr Haack bedankt sich für die Ausarbeitung der Satzung bei Herrn Kretzschmar. Er geht auf die Historie der Thematik der letzten Jahre ein. Er bedauert, dass durch die Verzögerungen in den letzten Jahren dem städtischen Haushalt viele Millionen Euro entgangen sind.

 

Laut Herrn Quintana Schmidt ist der gegenwärtige Zeitpunkt der Einführung mehr als ungünstig. Er plädiert dafür, dies in ein paar Jahren erneut zu thematisieren.

 

Frau Bartel geht ebenfalls auf die Historik ein. Der richtige Zeitpunkt der Einführung wurde verpasst. Einer Einführung zum 01.01.2023 rät sie ab, begründet durch die momentane Lage in Europa sowie die Auswirkungen der Corona Pandemie.

 

Herr Pieper begrüßt die eingeladenen Gäste Herrn Sadewater und Herrn Rademacher.

 

Herr Sadewater trägt die Bedenken seitens der Dehoga vor und verweist auf die Stellungnahme der IHK, welche in Zusammenarbeit erarbeitet wurde. Hinsichtlich der Übernachtungszahlen bietet Herr Sadewater eine Zuarbeit der Dehoga an.

 

Herr Sadewater erläutert anhand der Unternehmen Scheelehof Betreibergesellschaft mbH und der Brasserie Betreibergesellschaft mbH die momentane Situation.

Er lädt die Fraktionen ein, die Unternehmen zu besichtigen und sich die Lage vor Ort anzuschauen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pieper teilt Herr Sadewater mit, dass der Übernachtungspreis im Scheelehof jährlich, aufgrund der gestiegenen Kosten, erhöht wurde.  

Er betont, dass er sich nicht gegen eine Abgabe, welche den Tourismus refinanzieren soll, sperrt. Er sieht die Übernachtungssteuer als falsches Mittel an. Herr Sadewater schlägt die Einführung einer Kurtaxe vor, da diese Abgabe auch Tagestouristen betrifft und direkt vom Gast bezahlt wird.

 

Herr Haack merkt an, dass auf die Hansestadt Stralsund ebenfalls erhöhte Energiekosten zukommen. Er geht nicht davon aus, dass die Gäste den Urlaubsort abhängig davon machen, ob die Kommune eine Übernachtungssteuer erhebt.

 

Herr Rademacher trägt die Stellungnahme der IHK vor, welche der Anlage beigefügt ist.

 

Herr Haack macht darauf aufmerksam, dass in der Vergangenheit der Zeitpunkt der Einführung dieser Steuer verpasst wurde. Es lehnt eine erneute Verschiebung ab. 

 

Herr Pieper stellt zur Frage, ob eine Einführung saisonbedingt zur Mitte des Jahres sinnvoller wäre. Herr Sadewater merkt dazu an, dass keiner abschätzen kann, was in Zukunft passiert. In der Sommersaison generieren die Unternehmen den meisten Umsatz, eine Einführung wäre zu diesem Zeitpunkt praktisch. Grundsätzlich lehnt er jedoch die Übernachtungssteuer ab.

 

Es gibt keine weiteren Fragen.

 

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass der Antrag AN 0076/2022 somit erledigt ist.  Der Präsident der Bürgerschaft wird entsprechend informiert.