Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Werden die Eigentümer von Grundstücken regelmäßig durch die Hansestadt Stralsund aufgefordert, ihren Pflichten, wie z. B. der Reinigungspflichten von Fußwegen und Straßen, nachzukommen?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

Die Reinigungspflicht der Eigentümer von Grundstücken ist in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Stralsund geregelt. Über die sich daraus ergebenden Pflichten muss sich der jeweilige Eigentümer selbst informieren, zur Erinnerung und Unterstützung erfolgen allgemein oder zu bestimmten Anlässen Informationen über die Ostsee-Zeitung, die ZAS oder auf der Homepage der Hansestadt, zuletzt

-       im Dezember 2020 über die Winterdienstpflichten entsprechend der Straßenreinigungssatzung,

-       im Mai 2021 erfolgte ein Hinweis auf die Reinigungspflichten der Anlieger entsprechend der Straßenreinigungssatzung im Zuge der Ankündigung der Straßenreinigung in Eigenregie durch das Amt für stadtwirtschaftliche Dienste,

-       im Juli 2021 detaillierte Information über die allgemeinen Anliegerpflichten der Sommerreinigung,

-       im März 2022 Information im Zuge der Parkbuchtenreinigung in der Prohner Straße über die Anliegerpflichten der Sommerreinigung,

-       und in diesem Jahr erfolgt erneut vor Winterbeginn ein Hinweis über die Winterdienstpflichten der Anlieger.

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Reinigungspflichten erfolgt durch einen Außendienstmitarbeiter, der Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführt. Missstände, die bei den Kontrollen festgestellt werden, werden entsprechend verfolgt.

Die Anfrage wird zum Anlass genommen, im Bürgermeisterviertel Kontrollen durchzuführen.

 

Es gibt keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.