Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt umzusetzen, dass es zu keiner auf Radfahrer bezogene Aufbringungen auf öffentlichen Straßen ohne Information des Bauausschusses kommt.


Herr Philippen erläutert den Antrag am Beispiel der Großen Parower Straße. Die Aufbringung von Radfahrstreifen sind an dieser Stelle unverständlich.

 

Frau Fechner bittet um eine etwas reduzierte Gesprächsführung.

 

Herr Dr. Zabel teilt mit, dass der Antrag durch die Fraktion CDU/FDP Unterstützung findet, sofern die Mitglieder der Bürgerschaft über die Anbringung in den Ausschüssen informiert werden und ggf. Nachfragen stellen können.

 

Herr Suhr merkt an, dass nach seiner Auffassung der vorliegende Antrag so zu verstehen ist, dass ohne Beteiligung des Ausschusses keine Radfahrstreifen angebracht werden. Es handelt sich hierbei um keinen Informationsaustausch. Aus seiner Sicht passt die Aufbringung in der Großen Parower Straße sehr gut in die dortige Verkehrssituation. Die Autofahrer werden durch die Markierung sensibilisiert. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI wird dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Zabel erkennt bei dem vorliegenden Antrag unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten. Er sieht die Beteiligung des Ausschusses als aufschiebende Wirkung an. Seines Erachtens werden erst die Radfahrstreifen markiert, wenn der Ausschuss beteiligt wurde.

 

Herr Buxbaum bittet um Erläuterung, aus welchem Grund in der Großen Parower Straße kurze Teilstücke markiert wurden.

 

Herr Bogusch stellt klar, dass es sich bei der Markierung in der Großen Parower Straße nicht um einen Radfahrstreifen handelt. Ein Radfahrstreifen kennzeichnet eine konkrete Art der Ausführung eines Angebotes für Radfahrer. Ein Radfahrstreifen ist eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn, welche einen separaten Bereich für die Radfahrer schafft, der vom Kfz-Verkehr nicht überfahren werden darf. Er merkt an, dass im gesamten Stadtverkehr kein Radfahrstreifen bisher angelegt wurde.

Herr Bogusch erläutert den § 2 StVO. Eine benutzungspflichtige Radwegpflicht liegt in der Großen Parower Straße nicht vor. Es handelt sich hierbei um einen Zweirichtungsradweg bzw. den Gehweg der einseitig breiter ausgebaut und in beiden Richtungen freigegeben wurde. Die beidseitige Freigabe von Rad bzw. Gehwegen wird durchaus kritisch bewertet, da Gegenverkehr eine zusätzliche Verkehrsgefährdung bedeutet. Im Frühjahr dieses Jahres wurde hinsichtlich der Großen Parower Straße eine Radverkehrsschau durchgeführt.

Es wurde diskutiert, ob der Zweirichtungsradweg aufgegeben werden kann. Mehrheitlich wurde argumentiert, dass das Angebot eines Zweirichtungsradweges erhalten werden soll. Herr Bogusch merkt an, dass einem Großteil der Autofahrer nicht bewusst ist, dass ein Radfahrer auch auf der Fahrbahn fahren darf. Aus diesem Grund wurden die Schritte der Markierung eingeleitet, um dies deutlicher und den Radfahrer in der Benutzung der Fahrbahn stärker zu machen. Auch aufgrund der Tatsache, dass eine Benutzung des Gehweges mit dem Rad nur in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen und der Radfahrer sich unterzuordnen hat, ist ein Gehweg, welcher für den Radverkehr freigegeben ist, nicht ideal. 

 

Herr Kuhn befürwortet grundsätzlich die Markierung, jedoch darf diese nicht zur Gefährdung führen. Er weist am Beispiel des „Pinguingartens“ darauf hin, dass Markierung nicht unter 1 Meter enden darf.

 

Auf Nachfrage von Herrn Haack merkt Herr Bogusch an, dass es sich lediglich um eine Markierung handelt.

 

Herr Dr. Zabel stellt folgenden Änderungsantrag:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt umzusetzen, dass es zu keiner auf Radfahrer bezogene Aufbringungen auf öffentlichen Straßen ohne Information des Bauausschusses kommt.“

 

 

Herr Haack befürwortet den Änderungsantrag von Herrn Dr. Zabel. Er merkt jedoch an, dass die Markierung im konkreten Fall kein effektiver Einsatz von finanziellen Mitteln ist.

 

Der Präsident stellt den Änderungsantrag zum Antrag AN 0122/2022 zur Abstimmung:

 

 

 

Pause: 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen