Anfrage:
1. Wie ist der Stand der Sanierung der Stadtteiche?
2. Wie geht es mit der Sanierung der Stadtteile weiter?
- Was ist vorgesehen und soll wann realisiert werden?
3. Wie stellt sich eine mögliche Finanzierung in der Sache dar?
- Welche Fördermittel sind beantragt und könnten noch beantragt werden?
Herr Dr. Raith beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Im Ergebnis der seit 2006 zu den Stadtteichen erstellten Gutachten und Untersuchungen besteht Konsens, dass Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an und in den Stadtteichen erst sinnvoll sind, wenn die Nährstoffeinträge aus externen Belastungsquellen deutlich reduziert wurden. Darauf wurde bereits in den Antworten auf die Anfragen in den Bürgerschaftssitzungen am 18.11.2021 und 16.12.2021 hingewiesen.
Wie ebenfalls ausgeführt, wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen an den Zuflüssen Stralsunder Mühlgraben, Hoher Graben und Kronenhalsgraben umgesetzt, um die Nährstoffbelastungen in den Stadtteichen zu senken. Hierzu zählen die Erarbeitung von Sanierungskonzepten für alle drei Zuflüsse, Neutrassierungen von Teilabschnitten (z. B. Mühlgraben nördlich KGA Kedingshagen II), die Anlage von Uferrandstreifen und Gehölzpflanzungen (z. B. am Kronenhalsgraben) sowie die Neuanlage von Wald im Uferbereich(z. B. am Moorteich). Gemäß Auskunft des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU) lassen sich jedoch die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen auf den Zustand der Stadtteiche nicht unmittelbar nachweisen, nicht zuletzt, weil aufgrund der Komplexität des Gewässerökosystems die biologischen und chemischen Prozesse Zeit benötigen, um ihre Wirkungen zu entfalten.
Im Jahr 2019 erfolgte durch das StALU eine erneute Beprobung der Teiche. Nach den dabei erhobenen Daten hat sich der Gewässerzustand von Moorteich, Knieperteich und Großem Frankenteich weder nennenswert verbessert noch verschlechtert. Diese Teiche sind weiterhin sehr nährstoffreich und damit den Nährstoffstufen „polytroph“ bis „hypertroph“ zuzuordnen. Der Zustand des Kleinen Frankenteichs hat sich mit „eutroph 1“ deutlich verbessert und übertrifft sogar seinen Referenzzustand.
Kleiner
Frankenteich:
Seit mehreren Jahren bemüht sich die Stadt wegen der
abnehmenden Wassertiefe und auch vor dem Hintergrund des hohen Denkmalwertes um
die Umsetzung des Sanierungskonzeptes Kleiner Frankenteich. Das Projekt
stagniert jedoch wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen der verschiedenen
betroffenen Behörden:
-
Eine Entschlammung wird seitens der Unteren
Naturschutzbehörde (UNB) und des StALU aus ökologischer Sicht nicht als
erforderlich angesehen und nicht unterstützt, da sich die Wasserqualität
bereits deutlich verbessert hat. Mit einer Entschlammung seien vielmehr neue
Risiken für das Gewässer verbunden (z.B. Trübung, Freisetzung von im Sediment
gebundenen Nährstoffen).
-
Die mit einer Entschlammung verbundenen Eingriffe in die
Röhrichtbereiche werden aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.
-
Eine Wiederherstellung der historischen Uferkante durch
Beseitigung der Spülfelder aus den 1970er Jahren wird aus
artenschutzrechtlichen, biotopschutzrechtlichen und forstrechtlichen Gründen
abgelehnt.
-
Selbst eine zwischenzeitlich verfolgte erheblich reduzierte
Variante am Nordufer stößt aufgrund artenschutzrechtlicher Belange auf massive
Widerstände seitens der UNB.
Um die Stagnation zu überwinden, sind für September weitere
Gespräche mit dem Landkreis (Untere Naturschutzbehörde und Untere
Wasserbehörde) vereinbart. Ohne einen breiten, behördenübergreifenden Konsens,
gemeinsam nach einer die unterschiedlichen Belange gleichermaßen angemessen
berücksichtigenden Lösung zu suchen, sind weitere Planungen für den Kleinen
Frankenteich derzeit nicht erfolgversprechend.
Knieper Teich:
Für den Knieper Teich liegt ein Pflegekonzept für die wasserseitigen Uferbereiche vor. Die weitere Ausbreitung des Röhrichts und damit Verkleinerung der offenen Wasserfläche soll eingedämmt werden. Zu den gewässerseitigen Pflegemaßnahmen (z. B. jährliche Röhrichtmahd im Turnus, Biomassenentnahme) wurde mit der UNB Einvernehmen erzielt. Beginn der Umsetzung ist vom Amt für stadtwirtschaftliche Dienste für den kommenden Winter geplant.
zu 2.:
Konkrete Sanierungsmaßnahmen an und in den Stadtteichen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Der Schwerpunkt liegt weiterhin bei Maßnahmen an den Zuflüssen. Die Hansestadt Stralsund bemüht sich um die Senkung der Nährstoffeinträge über die Zuflüsse auch von außerhalb des Stadtgebietes, hat hierbei jedoch nur einen begrenzten Handlungsspielraum.
Die drei Zuflüsse zu den Stadtteichen Stralsunder Mühlenraben, Hoher Graben und Kronenhalsgraben sind berichtspflichte Gewässer nach WRRL. Die Hansestadt Stralsund ist daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet, die im Maßnahmenprogramm des Bewirtschaftungsplans ausgewiesenen Maßnahmen umzusetzen.
Zum Entwurf der Maßnahmenplanung hatte die Stadt eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, wie bereits in der Bürgerschaftssitzung am 16.12.2021 ausgeführt wurde. Wesentliche Forderungen und Anregungen an das Land waren u.a.:
-
Zwingende Verbesserung der Fördermöglichkeiten bei der
Umsetzung von Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie, so dass diese überhaupt
durchgeführt werden können. Denn bislang sind Städte mit mehr als 50.000
Einwohnern (so auch Stralsund) von einer Förderung ausgeschlossen.
-
Verzicht auf weitgehend
wirkungslose Maßnahmen (z. b. Gewässerrandstreifen), solange die Einträge
aus diffusen Quellen nicht reduziert werden.
-
Aufnahme gezielter, auch ingenieurbiologischer Maßnahmen an
den Zuflüssen und den Stadtteichen in das Maßnahmenprogramm, mit dem Ziel, die
Selbstregulation der Gewässer zu unterstützen - z.B. Pflanzenkläranlagen,
Biomasseentnahme (Schilfmahd).
Das endgültige Maßnahmenprogramm liegt jetzt vor. Die o.g.
zentralen Vorschläge der Stadt wurden nicht berücksichtigt.
Dessen ungeachtet
will sich die Stadt bemühen, in den nächsten Jahren weitere Maßnahmen an den
Zuflüssen in Abstimmung mit dem Maßnahmenprogramm durchzuführen, sofern es die finanzielle
Haushaltssituation und die jeweiligen
Eigentumsverhältnisse zulassen.
zu 3.:
Die bisherige
Umsetzung von Maßnahmen erfolgte nicht über Fördermittel, sondern die Maßnahmen
wurden
–
aus dem
städtischen Haushalt finanziert,
–
durch
Dritte in deren Zuständigkeitsbereich umgesetzt (z. B. Deutsche Bahn) oder
–
als
Kompensationsmaßnahmen umgesetzt.
Städte mit mehr als
50.000 Einwohnern sind weiterhin von einer Förderung ausgeschlossen. Das
Ministerium ist nach eigenen Angaben zwar in Einzelfällen bestrebt, auch
eingehende Anträge von Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern zu unterstützen,
ob das gelingt, kann allerdings nicht zugesichert werden.
Eine Umsetzung von
Maßnahmen zur Gewässerentwicklung über Kompensationsmaßnahmen ist nach den
aktuellen Vorgaben des Regelwerks zur Eingriffsregelung für die Hansestadt
Stralsund keine wirtschaftliche Finanzierung, da der zu erzielende
Kompensationswert nicht im Verhältnis zu den aufzuwendenden Kosten steht.
Auf Nachfrage von
Frau Bartel wiederholt Herr Dr. Raith seine Aussagen zum Kleinen Frankenteich
und erklärt, dass der Teich in den 70er Jahren entschlammt wurde. Der Schlamm
wurde zwischen drei Bastionen mit der Auflage abgekippt, die entstehende
Grünfläche kurzzuhalten. Dieser Auflage wurde nicht nachgekommen. So ist ein dichter,
ökologisch hochwertiger Bruchwald entstanden, was aus denkmalpflegerischer
Sicht verheerend ist.
Solange es keinen
Konsens zwischen den zuständigen Behörden gibt, wird es keine Lösung geben. Es
wird noch einmal das Gespräch gesucht, es liegt allerdings nicht in
Zuständigkeit der Stadt die nötige Abwägung vorzunehmen.
Zum Knieperteich
führt der Leiter des Amtes 60 aus, dass es nach Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde eine abschnittsweise Entnahme von Biomasse und Röhricht
geben wird. Bisher fehlt dazu aber das technische Equipment. Die Pflege ist
kontinuierlich und Abschnittsweise durchzuführen.
Auf die Frage von
Frau Fechner nach dem Fischreichtum in den Teichen kann Herr Dr. Raith keine
Aussage machen.
Herr Adomeit
erklärt, dass seiner Erinnerung nach der Schlamm im Bereich der Vogelwiese
abgekippt wurde. Herr Dr. Raith erklärt, dass es sich um unterschiedliche
Maßnahmen handelte. Der Amtsleiter bestätigt, dass das Baggergut aus dem
Moorteich in den Stadtwald verbracht wurde.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.