Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Liegen der Verwaltungen Informationen vor, ob gemeinnützige Kulturträger mit Sitz in der Hansestadt Stralsund durch die Auswirkungen der Coronaschutzmaßnahmen /Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet sind oder ob gemeinnützige Kulturträger von unbilligen Härten betroffen sind?

 

Frau Behrendt antwortet wie folgt:

 

Das Kulturamt befindet sich im regelmäßigen Austausch mit Kulturschaffenden und Kulturträgern in Stralsund, in besonderer Weise im vergangenen Jahr, als gemeinsam mit den Kulturakteuren das Kulturkonzept für Stralsund erarbeitet worden ist, das kurz vor seiner redaktionellen Fertigstellung steht und demnächst vorgestellt wird. Über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kultur in Stralsund wurde dabei auch gesprochen. Im Zusammenhang mit der Förderung für kulturelle Projekte und kulturelle Veranstaltungen hat das Thema auch den Kulturausschuss immer wieder beschäftigt. Hierbei ging es um ausbleibende Anträge aufgrund der Unsicherheiten, wiederholte Antragsänderungen und auch Projekt- und Veranstaltungsabsagen.

 

Anhand von vorliegenden Informationen kann davon ausgegangen werden, dass die Corona-Pandemie Kulturschaffende und Kulturträger in Stralsund hart getroffen hat und sie deshalb Mittel aus dem MV-Schutzfonds für Kultur beantragt haben. Das Landesförderinstitut, das für die Bewilligung der Mittel zuständig ist, hat mitgeteilt, dass in den Säulen 2, 3, 4 und 7 seit 2020 insgesamt 60 Antragstellende aus der Hansestadt Stralsund mit einer Förderung in Höhe von 320.700 Euro aus dem MV-Schutzfonds für Kultur unterstützt wurden. Die Förderungen wurden hauptsächlich in den Jahren 2020 und 2021 beantragt und ausgereicht. Für 2022 ist bislang ein Antrag aus Stralsund gestellt und beschieden worden. Einen Hinweis auf die Laufzeitverlängerung bis Ende 2022 kann über den Verteiler des Kulturamtes nochmals gegeben werden.

 

Herr Buxbaum dankt für die Beantwortung.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.