Anfrage:
Ist es durch die Verwaltung beabsichtigt, weitere Verbotsschilder zur Fütterung von Möwen aufzustellen bzw. an den Verkaufskuttern im Hafenbereich von den Betreibern aufstellen zu lassen?
Frau Waschki beantwortet die Anfrage wie folgt:
Das Problem der
Möwenpopulation ist der Stadtverwaltung sehr wohl bekannt und bewusst. Mit der
Stralsunder Möwenfütterungsverbotsverordnung vom 26.10.2020 (VO 30.04) wurde
hierfür eine eindeutige Regelung getroffen, die nach wie vor Gültigkeit hat.
Daher ist aus Sicht der Verwaltung eine Aufstellung weiterer Schilder nicht
erforderlich.
Das Amt 30
beabsichtigt jedoch, evt. Verstöße gegen die Verordnung in 2023 vom Kommunalen
Ordnungsdienst prüfen zu lassen. Sollte hier ein Schwerpunkt erkennbar werden,
wird das Ordnungsamt das Amt für stadtwirtschaftliche Dienst mit der
Beschilderung beauftragen.
Herr Philippen
nennt die Hafeninsel als Problemschwerpunkt und erfragt, ob hier das Aufstellen
von Schildern möglich ist.
Frau Waschki bejaht
dies, ist aber der Auffassung, dass die Einhaltung der Verordnung auch
kontrolliert werden muss.
Herr Philippen
betont, dass es ihm nicht um die Bestrafung, sondern viel eher um die
Aufklärung der Gäste der Hansestadt geht. Ohne Schilder sind diese über das
Fütterungsverbot auf der Hafeninsel aus seiner Sicht nicht ausreichend
informiert.
Frau von Allwörden
erkundigt sich, ob die Kontrolle der Einhaltung des Fütterungsverbotes durch
den Kommunalen Ordnungsdienst wahrgenommen werden soll.
Herr Tanschus
bestätigt, dass der Kommunale Ordnungsdienst Kontrollen durchführen wird.
Auf Nachfrage von
Frau Fot erklärt die Leiterin des Amtes 68, dass geprüft wird, ob die
Eigentümer der Fischkutter um die Anbringung eines Hinweisschildes gebeten
werden können.
Herr Dr. Zabel
spricht sich für die Aufstellung eines Hinweisschildes auf der Hafeninsel aus.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.