Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Ist es durch die Verwaltung beabsichtigt, weitere Verbotsschilder zur Fütterung von Möwen aufzustellen bzw. an den Verkaufskuttern im Hafenbereich von den Betreibern aufstellen zu lassen?

 

Frau Waschki beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Das Problem der Möwenpopulation ist der Stadtverwaltung sehr wohl bekannt und bewusst. Mit der Stralsunder Möwenfütterungsverbotsverordnung vom 26.10.2020 (VO 30.04) wurde hierfür eine eindeutige Regelung getroffen, die nach wie vor Gültigkeit hat. Daher ist aus Sicht der Verwaltung eine Aufstellung weiterer Schilder nicht erforderlich.

 

Das Amt 30 beabsichtigt jedoch, evt. Verstöße gegen die Verordnung in 2023 vom Kommunalen Ordnungsdienst prüfen zu lassen. Sollte hier ein Schwerpunkt erkennbar werden, wird das Ordnungsamt das Amt für stadtwirtschaftliche Dienst mit der Beschilderung beauftragen.

 

Herr Philippen nennt die Hafeninsel als Problemschwerpunkt und erfragt, ob hier das Aufstellen von Schildern möglich ist.

 

Frau Waschki bejaht dies, ist aber der Auffassung, dass die Einhaltung der Verordnung auch kontrolliert werden muss.

 

Herr Philippen betont, dass es ihm nicht um die Bestrafung, sondern viel eher um die Aufklärung der Gäste der Hansestadt geht. Ohne Schilder sind diese über das Fütterungsverbot auf der Hafeninsel aus seiner Sicht nicht ausreichend informiert.

 

Frau von Allwörden erkundigt sich, ob die Kontrolle der Einhaltung des Fütterungsverbotes durch den Kommunalen Ordnungsdienst wahrgenommen werden soll.

 

Herr Tanschus bestätigt, dass der Kommunale Ordnungsdienst Kontrollen durchführen wird.

 

Auf Nachfrage von Frau Fot erklärt die Leiterin des Amtes 68, dass geprüft wird, ob die Eigentümer der Fischkutter um die Anbringung eines Hinweisschildes gebeten werden können.

 

Herr Dr. Zabel spricht sich für die Aufstellung eines Hinweisschildes auf der Hafeninsel aus.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.