Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des Antrages AN 0104/2022 zur Beratung in die Ausschüsse für Familie, Soziales und Gleichstellung (federführend) sowie Finanzen und Vergabe mit folgendem Wortlaut:

 

Der OB wird beauftragt, eine Neugeborenen Prämie in Höhe von 300 Euro für neugeborene Kinder in der Hansestadt Stralsund zu prüfen. Als Voraussetzung für die Auszahlung müssen beide Elternteile Bürger der Hansestadt Stralsund sein.

Das Ergebnis ist federführend dem Ausschuss „Familie, Soziales und Gleichstellung“, sowie dem Ausschuss „Finanzen und Vergabe“ vorzulegen.

 


Frau Graf begründet den Antrag.

 

Herr Bauschke geht auf die Diskussion zur Thematik vor etwa einem Jahr ein. Damals wurde sich bewusst für eine Bindung an die Stadtwerke ausgesprochen. Gleichwohl hält er es für möglich, Optimierungsbedarf zu besprechen. Aus diesem Grund beantragt Herr Bauschke für die Fraktion CDU/FDP die Verweisung des Antrages zur Beratung in die Ausschüsse für Familie, Soziales und Gleichstellung (federführend) sowie Finanzen und Vergabe.

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und lässt über die Verweisung des Antrages AN 0104/2022 abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen