Anfrage:
Hat die Energiepolitik unserer Regierung Auswirkungen auf die Zukunft der Klärschlammverbrennung in Rostock und aufgrund der Kooperation auch auf die Hansestadt Stralsund?
Herr Falko Müller, Geschäftsführer der REWA Stralsund GmbH, antwortet wie
folgt:
Die Bundesregierung
hat mit der Neufassung der Abfall-Klärschlammverordnung im Jahr 2017 den
Rechtsrahmen für die Verwertung der Klärschlämme in Deutschland geregelt. In
der Verordnung ist festgesetzt, dass Klärschlamm der hiesigen Anlagenklasse ab
2029 ausschließlich verbrannt werden muss.
Um die
Klärschlammverwertung langfristig zu sichern, wurde die Klärschlammkooperation
Mecklenburg-Vorpommern (KKMV) gegründet. Mit der KKMV werden zukünftig die
gesamten Klärschlammmengen von 17 kommunalen Gesellschaftern, zu denen auch die
REWA gehört, gebündelt verwertet.
Ziel der REWA war
und ist es, mit der Bündelung über die KKMV einen langfristigen und möglichst
kostenstabilen Verwertungsweg für Klärschlämme sicherzustellen. Dies umfasst
neben der gemeinsamen, bis 2029 noch rechtlich möglichen, landwirtschaftlichen
Verwertung, auch die anschließend gesetzlich geforderte Verwertung der Schlämme
in einer kommunalen Verbrennungsanlage. Dies ist ein wesentlicher Träger der
momentan so wichtigen Stabilität und Kalkulierbarkeit in Bezug auf den
zukünftigen Kostenaufwand der REWA bei der Klärschlammverwertung.
Das Anlagenkonzept
und das notwendige Plan- und Genehmigungsverfahren für eine kommunale
Verwertungsanlage am Standort Rostock stehen kurz vor dem Abschluss. Die
produzierten Energieüberschüsse werden als Strom und Wärme in die Netze
eingespeist.
Herr Adomeit geht auf die perspektivische Preisentwicklung ein.
Herr Müller erläutert, dass der Standort durch die Gesellschafter bewusst zur kostengünstigen Betreibung gewählt wurde. Die Kosten sollen mit dem Projekt stabil gehalten werden, so dass Kostensteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst vermieden werden.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.