Sitzung: 04.08.2022 Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung
Herr Bauschke führt kurz in die Thematik ein und beantragt Rederecht für Herrn Jens Henning und Herrn Thomas Münchow.
Abstimmung: 7 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen
Somit wird den beiden Gastronomen Rederecht erteilt.
Frau Gessert geht mit Hilfe einer Präsentation auf die Gestaltungssatzung und andere rechtliche Grundlagen zur Thematik ein.
Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Grundlage einer Gestaltungssatzung ist die Landesbauordnung (§ 86), hier sind die Elemente benannt, über welche Satzungen erlassen werden können.
Die Gestaltungssatzung der Hansestadt beruht auf einer umfassenden Stadtbildplanung von 1994, die eine Analyse zur Topographie, Stadtbaukörper, Grundrisse und des Stadtraumes enthält.
Anschließend geht Frau Gessert auf den Inhalt der Gestaltungssatzung ein.
Die Satzung dient zum Schutz und zur
zukünftigen Gestaltung des Stadtbildes der Altstadt der Hansestadt Stralsund,
das von geschichtlicher, baukultureller und künstlerischer, architektonischer
und städtebaulicher Bedeutung ist.
Die Satzung gilt für bauliche Anlagen und
Anlagenteile, die von öffentlichen Flächen einsehbar sind.
Alle baulichen Maßnahmen sind in der Weise
auszuführen, dass sie sich nach Form,
Maßstab, Gliederung, Material und Farben in
die typischen baulichen
Gestaltungsmerkmale sowie die
architektonisch-städtebauliche Eigenart des Straßen- und Platzbildes der
Altstadt der Hansestadt Stralsund einfügen.
Neubauten müssen sich in den gewachsenen
gestalterischen Zusammenhang
einfügen und mit Gebäudegröße,
Fassadengestaltung und Dachlandschaft der
besonderen
Bedeutung der Altstadt Stralsunds gerecht werden.
Weiter geht Frau
Gessert auf § 15 (Sonnenkollektoren) der Satzung ein.
Um das zeitgemäße
Bauen zu unterstützen wird seit 1999 im Zusammenwirken mit dem
Gestaltungsbeirat agiert.
Beim Thema
Solaranlagen handelt es sich bei jedem Antrag um eine Einzelfallentscheidung,
die auf verschiedenen Kriterien beruht.
Frau Gessert weist
darauf hin, dass unabhängig von der Gestaltungssatzung immer der Denkmalschutz
gilt.
Aus Sicht der
Verwaltung könnet die Satzung in zwei Bereichen (Solaranlagen, Werbeanlagen)
überarbeitet werden.
Es wäre denkbar,
eine eigenständige Werbeanlagensatzung zu erarbeiten, anstatt diesen Bereich in
der Gestaltungssatzung zu regeln.
Außerdem geht die
Abteilungsleiterin auf die Straßensondernutzungssatzung und ihre Regelungen
ein.
Damit die
Erlebbarkeit der historischen Altstadt nicht beeinträchtigt wird, gibt es
Vorgaben zur Gestaltung gastronomischer Freisitze. Grundlage hierfür waren
immer Freiraumkonzepte für bedeutende Räume (Alter Markt, Nördliche Hafeninsel,
Neuer Markt). Für diese drei Räume wurden einheitliche und verwaltungsintern
abgestimmte Vorgaben für weitere Bereiche erarbeitet und abgeleitet,
insbesondere zur Zulässigkeit von Windschutzelementen (Höhe, Ausgestaltung,
Material usw.).
Frau Gessert fasst
zusammen, dass die Gestaltungssatzung und die Straßensondernutzungssatzung zwei
wesentliche sich ergänzende Elemente bei der Stadtbildpflege sind, deren Ziel
es ist, das öffentlich erlebbare Stadtbild zu schützen.
Frau Gessert
betont, dass die Anforderungen an den öffentlichen Raum vielfältig sind und sie
in vielen Fällen konkurrieren. Dies bedarf der Abstimmung, Konsensbildung und
der Verantwortung aller Beteiligten.
Sollte die
Gestaltungssatzung überarbeitet werden, sollte bedacht werden, dass ebenfalls
eine qualifiziere Anpassung der Straßensondernutzungssatzung erfolgt.
Herr Henning betont,
dass die Gestaltungssatzung auch für die Gastronomen ein wichtiges Instrument
ist. Sie sind daran interessiert, dass es einheitliche Regelungen für das
gesamte Altstadtgebiet gibt, um die Konkurrenzfähigkeit der Gastronomen auf
eine Stufe zustellen.
Außenbereiche sind
seit der Corona Pandemie in der Gastronomie enorm wichtig geworden, um
überleben zu können. Bei einer Maskenpflicht in Innenräumen wird ein Rückgang
an Gästezahlen in der Gastronomie schnell deutlich werden. Die Außenplätze
müssen also so gestaltet werden, dass sie auch bei kurzen Regenschauern oder
stärkerem Wind genutzt werden können.
Herr Henning macht
deutlich, dass im Bereich der Außengastronomie viel möglich sein muss und die
Regelungen für alle gleich sein müssen. Er stimmt zu, dass die Ausstattung
hochwertig und auf die Gestaltungssatzung und den Gastronomiebetrieb abgestimmt
sein sollte.
Herr Münchow
ergänzt, dass es von Seiten der Verwaltung Richtlinien zur Gestaltung der
Hafeninsel nach ihrer Sanierung gibt. Auch wenn einige Punkte, wie zum
Beispiel, Heizstrahler an Schirmen, ausgeräumt werden konnten, gibt es in
anderen Bereichen noch Klärungsbedarf. Hier vor allem die Höhe des
Windschutzes. Die Außengastronomie ist für sein Unternehmen überlebenswichtig.
Ein Windschutz von 1,60 m ist notwendig, mit den neuen Vorgaben nicht mehr
gestattet.
Das Aufbauen eines
Glühweinstandes (Holzhütte) ist nach den neunen Vorgaben auch nicht mehr
gestattet. Herr Münchow schlägt vor, den ansässigen Unternehmen den Aufbau
solcher Stände vor ihren Lokalen oder Geschäften zu gestatten.
Herr Bauscke
bedankt sich bei den Gästen für ihre Ausführungen.
Der
Ausschussvorsitzende erkundigt sich, ob in den einzelnen Konzepten Maximalhöhen
für Windschutze festgelegt sind.
Frau Gessert
erklärt, dass praktiziert wird, dass die Höhe der Windschutze von1,40 m nicht
überschritten werden soll. Herr Münchow bestätigt, bei der Erstellung des
Raumkonzeptes für die Hafeninsel einbezogen worden zu sein und seine Bedenken
vorgetragen zu haben. Es wurden ihm keine genauen Grundlagen für die
Vorschriften genannt.
Herr Bauschke
spricht sich dafür aus, nicht jeden Einzelfall zu betrachten, sondern eine
allgemeine Lösung zu finden. Hierzu muss dargelegt werden, warum die Höhe der
Windschutze auf 1,40 m festgelegt worden ist und nicht auf 1,60 m.
Herr Röll betont,
dass zur Klärung dieser und weiterer Fragen Sachverstand nötig ist und die
Probleme deshalb im Ausschuss beraten werden sollten. Er selbst spricht sich
gegen die Verweisung in die Fraktionen aus.
Auf Nachfrage von
Herrn Gottschling antwortet Frau Gessert, dass die Straßensondernutzungssatzung
nur zwei allgemeine Regelungen enthält. In den Gestaltungskonzepten „Alter
Markt“, „Neuer Markt“ und „Nördliche Hafeninsel“ wurden weitere Regelungen
getroffen und diese werden auch auf andere Bereiche übertragen.
Herr Henning teilt
mit, dass auf seine Anfrage hin mitgeteilt wurde, dass nur auf der Nördlichen
Hafeninsel Windschutze genehmigt werden.
Herr Suhr schlägt
vor, dass die Verwaltung eine Liste erarbeitet, in der sie den IST-, den SOLL-
und den Wunschzustand gegenüberstellt. Außerdem sollen die Gründe für die
getroffenen Regelungen der Verwaltung aufgeführt werden.
Erst bei Vorliegen
dieser Übersicht könnte im Ausschuss geklärt werden, ob Teile der Satzungen
angepasst werden müssen.
Herr Dr. Raith
weist darauf hin, dass man sich bei der jetzigen Problematik auf gewidmeten
Verkehrsflächen bewegt und damit nicht innerhalb der Gestaltungssatzung.
Wenn nicht über die
Solar- oder Werbeanlagen diskutiert wird, gelten die jeweiligen Konzepte im
Rahmen von Sondernutzungen im öffentlichen Raum. Vermutlich müssen die
jeweiligen Konzepte stärker formalisiert und nach außen getragen werden.
Der Amtsleiter
begrüßt unterschiedliche Konzepte für unterschiedliche Gestaltungsräume, auch
wenn die Wettbewerbsgleichheit sicher kein unwesentlicher Punkt ist.
Auch in Anbetracht
der Wettbewerbsgleichheit sind unterschiedliche Konzepte für die einzelnen
Stadträume durchaus vertretbar, auch wenn diese stärker diskutiert und
formalisiert werden müssen.
Herr Dr. Raith
erläutert das Für und Wider einer Windschutzhöhe von 1,40 m bzw. 1,60 m. Der
öffentliche Raum muss erlebbar bleiben und als solcher erkennbar sein, da es
sich um eine Gemeinschaftsfläche handelt.
Herr Dr. Raith
macht deutlich, dass es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, die
für den jeweiligen Raum getroffen wird. Es ist nicht gänzlich ausgeschlossen,
dass für einzelne Flächen ein Windschutz von 1,60 m Höhe in Frage kommt.
Es wird sich darauf
verständigt, dass die Verwaltung eine Gegenüberstellung der drei Räume
erarbeitet und diese in der Oktobersitzung diskutiert wird.
Herr Henning betont
die Dankbarkeit der Gastronomen gegenüber der Stadt auch für das finanzielle
Entgegenkommen. Dennoch hebt er hervor, wie wichtig die Außenflächen für die
Gastronomen zum Überleben geworden sind.
Der Leiter des
Amtes 60 bittet um eine Präzisierung des Beschlusses, welchen die Bürgerschaft
gefasst hat, insofern, dass es nicht um eine Anpassung der Gestaltungssatzung,
sondern um die Erarbeitung von Gestaltungsleitlinien für öffentliche Räume
geht.
Herr Bauschke
stimmt zu, dass es eher um die Diskussion und Formalisierung der Gestaltung von
öffentlichen Räumen geht und in diesem Punkt nicht um die Änderung der
Gestaltungssatzung.
Herr Röll spricht
sich dafür aus, das Photovoltaikanlagen auf den Rückseiten der Dächer
installiert werden dürfen, wenn sie vom öffentlichen Raum nicht einsehbar sind.
Aus seiner Sicht, müssen die touristischen Belange hier zurückstehen.
Herr Bauschke regt
aufgrund des Klimawandels und der Energieverknappung eine Diskussion über die
Anpassung der Gestaltungssatzung in Bezug auf Solaranlagen im Gestaltungsbeirat
an.
Frau Gessert
bestätigt, das Kirchtürme als öffentliche Flächen gelten und die Solaranlagen
von diesen aus nicht sichtbar sein dürfen. Auch die dritte Stadtansicht gilt es
laut der Abteilungsleiterin zu bewahren. Sie betont, dass es sich ohnehin um
einen sehr geringen Prozentsatz von Dächern handelt, der in der Altstadt für
Solaranlagen geeignet ist. Die Qualität des Welterbes würde dadurch aber
deutlich geschmälert.
Herr Suhr weist
darauf hin, dass der Ausschuss nicht einen Beschluss der Bürgerschaft ändern
kann. Er hat den Beitrag vom Ausschussvorsitzenden als Auftrag an die
Verwaltung verstanden, die oben genannte Aufstellung zu erarbeiten. Der
Bürgerschaftsbeschluss bleibt weiterhin in Kraft.
Herr Bauschke
spricht sich dafür aus, im ersten Schritt über die Außengastronomie zu beraten,
da der nächste Winter vor der Tür steht.
Herr Suhr begrüßt
den Vorschlag der Verwaltung, das Thema Werbeanlagen gesondert zu beraten.
Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, die Thematik im Oktober erneut zu beraten.
Herr Bauschke schließt den Tagesordnungspunkt.